Finanzminister Willi Stächele begrüßte die grundsätzliche Zielrichtung der vom Bundeskabinett beschlossenen Bankenabgabe. Es sei richtig, nach der beispiellosen Banken- und Finanzmarktkrise Konsequenzen zu ziehen. Denn mit der Bankenabgabe sollen Rücklagen für zukünftige Stabilisierungen im Bankensektor gebildet werden. „Zwar ist klar, dass sich die Banken als Verursacher der Krise an einer Vorsorge für die Zukunft beteiligen müssen. Es dürfen aber keinesfalls alle über einen Kamm geschoren werden. Die Einbeziehung der Förderbanken der Länder ist nicht sachgerecht. Denn die Förderbanken verfügen auf rechtsverbindlicher Grundlage über staatliche Garantien. Da diese Banken nicht in eine Schieflage geraten können, ist kein Fall denkbar, in dem sie die nach dem Restrukturierungsfondsgesetz aufgebrachten Mitteln nutzen müssten. Zudem ist die KfW als Förderbank des Bundes von der Bankenabgabe befreit. Eine Mitfinanzierung des Fonds durch die Förderbanken des Länder stellt daher eine unangemessene Benachteiligung dar“, so Stächele.
Die Förderbanken hätten einen gesetzlich klar umrissenen Auftrag, der ihre Tätigkeit auf die Kernbereiche des Fördergeschäfts beschränke. Sie unterscheiden sich damit fundamental vom Geschäftsmodell der Geschäftsbanken. Die Förderbanken der Länder stellen ebenso wie die KfW kein Risiko für das Bankensystem dar und müssen der KfW daher auch bei der Bankenabgabe gleichgestellt werden. „Baden-Württemberg wird sich für diese notwendige Einschränkung der geplanten Bankenabgabe mit Nachdruck einsetzen“, so der Finanzminister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg