„Zu Beginn des neuen Jahres trat die Dienstrechtsreform in Kraft. Mithin erhält Baden-Württemberg ein modernes Dienstrecht. Wichtige Eckpunkte dabei sind die Bewältigung des demografischen Wandels, die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Durchlässigkeit des Beamtenverhältnisses. Daneben war es unser Ziel, die Attraktivität und die Leistungsgerechtigkeit des öffentlichen Dienstes zu erhöhen. Dafür stehen ab diesem Jahr jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung. Das Finanzministerium erhält davon 7,5 Millionen Euro. Damit können wir in der Steuerverwaltung bis zu 1.800 zusätzliche Beförderungen vor allem in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen realisieren." Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Freitag (28. Januar 2011) in Schorndorf bei der Aushändigung der Beförderungsurkunden an die Bediensteten. Im Finanzamt Schorndorf werden durch die Dienstrechtsreform 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich befördert.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg