Steuern

Bekämpfung der Steuerhinterziehung

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„Die Reichweite der strafbefreienden Selbstanzeige muss neu ausgerichtet werden. Denn eine Strafbefreiung ist in den Fällen, in denen ein Steuersünder nur deshalb Selbstanzeige erstattet, weil er ernsthaft mit der Entdeckung seiner Tat rechnen muss, nicht hinnehmbar. Daher sollte geprüft werden, den Zeitpunkt, bis zu dem einer Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zukommt, verschärfend zu verändern. Wir dürfen aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Eine komplette Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige hält die Landesregierung für nicht zielführend. Insbesondere darf ihre Wirkung als wichtiges Mittel für eine gleichmäßige steuerliche Erfassung von Einkünften - insbesondere im Bereich der Kapitalerträge - nicht unterschätzt werden. Sie hilft dabei, die Legalität bei der Besteuerung herzustellen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (14. April 2010) in Stuttgart.

Die Landesregierung setze sich entschieden für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein, fuhr der Minister fort. Baden-Württemberg fordere im Bundesrat eine eindeutige Entschließung der Länder, um Steuerstraftaten effizienter zu bekämpfen. Die Initiative Baden-Württembergs habe eine intensive Debatte angestoßen. Von daher sei das jüngst mit der Schweiz vereinbarte Doppelbesteuerungsabkommen ein wichtiger erster Schritt. Hier sei eine große Auskunftsklausel - entsprechend internationaler Standards - vereinbart worden. „Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Bedauerlich ist allerdings, dass dies nur für neue Fälle gilt“, so Stächele. Eine Verschärfung der Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige werde nicht zuletzt durch die eindeutige Haltung des Landes in diesem Sinne allerorten diskutiert. „Ich freue mich, dass unsere Vorstellungen hierzu auf Bundesebene inzwischen große Resonanz finden. Wir werden auch bei der Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für Datenankäufe am Ball bleiben. Hier werben wir weiterhin im Bundesrat intensiv um Unterstützung“, betonte der Finanzminister abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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