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Beratung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes

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Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid erklärte anlässlich der zweiten Beratung des Entwurfs des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg: „Wirtschaftliche Vernunft und soziale Gerechtigkeit sind zwei Seiten derselben Medaille: Wir sagen Ja zum Mittelstand und Nein zum Lohndumping!“. Schmid betonte: „Wer gute Arbeit leistet, soll auch anständig verdienen. Wer seine Beschäftigten anständig bezahlt, soll nicht von Ausbeutern vom Markt gedrängt werden.“

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz soll zum 1. Juli 2013 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Einsatz von Billigarbeitskräften unterbunden. Durch die Festlegung auf die Zahlung eines Mindestentgelts von 8,50 Euro als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Aufträgen gilt für alle Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, die gleiche Ausgangslage.

Das Gebot der Wirtschaftlichkeit zwingt öffentliche Auftraggeber, dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Wird dieses Angebot dadurch erzielt, dass untertariflich entlohnte Beschäftigte eingesetzt werden, führt dies zu einer Wettbewerbsverzerrung. Sie schadet Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Tariflöhne bezahlen und ebenfalls um den Auftrag konkurrieren. Dadurch werden tarifgebundene Arbeitplätze in tariftreuen Unternehmen gefährdet.

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