Ehrenamt

Billigkeitsregelung zum Ehrenamtsfreibetrag wird ausgedehnt

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Ein gemeinnütziger Verein, der die Bezahlung des Vorstandes nicht ausdrücklich regelt und dennoch Tätigkeitsvergütungen an diesen zahlt, verstößt gegen das Gebot der Selbstlosigkeit. Entsprechende Satzungsverstöße können für die Vereine erhebliche nachteilige Konsequenzen bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit nach sich ziehen. Um dies zu verhindern, haben wir bereits im Oktober letzten Jahres im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium und den Finanzministerien der anderen Länder entschieden, dass gemeinnützige Vereine, die ihren Vorständen bis zum 14. Oktober 2009 ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung angemessene Tätigkeitsvergütungen gezahlt haben, negative steuerliche Folgerungen abwenden können. Hiefür muss die Mitgliederversammlung eine entsprechende Satzungsänderung bis spätestens 31. Dezember 2010 beschließen. Aufgrund einer erfolgreichen Initiative Baden-Württembergs wurde nunmehr beschlossen, dass diese Billigkeitsregelung auch bei Vorstandsvergütungen zur Anwendung kommt, die zwischen dem 14. Oktober 2009 und dem 31. Dezember 2010 gezahlt werden. Als Land des Ehrenamtes werden wir uns auch weiterhin für steuerliche Verbesserungen zugunsten gemeinnütziger Vereine einsetzen." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (14. Januar 2010) in Stuttgart.

* * *

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat jüngst den aktuellen Tipp „Ehrenamtsfreibetrag / Anforderungen an die Satzung steuerbegünstigter Vereine" veröffentlicht. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Zulässigkeit von Zahlungen in Form von Aufwandsentschädigungen und Tätigkeitsvergütungen an Vorstands-, Vereins- und Nichtmitglieder. Zur Veranschaulichung enthält er zahlreiche Beispielsfälle sowie eine tabellarische Gesamtübersicht. Für die Vereinspraxis besonders wichtig sind die Hinweise zu gegebenenfalls erforderlichen Satzungsänderungen. Der aktuelle Tipp „Ehrenamtsfreibetrag / Anforderungen an die Satzung steuerbegünstigter Vereine" ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Er kann außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden. Der Ratgeber kann auch im Internet unter www.mfw.baden-wuerttemberg.de kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle:

Finanzministerium

Weitere Meldungen

Historische Schwarz-Weiß-Aufnahme von Matthias Erzberger, sitzend an einem Schreibtisch mit Aktenstapel, aufgenommen in einem Innenraum. Foto aus dem Bundesarchiv.
Rede

Steuerreform als Staatsreform – Matthias Erzbergers Vermächtnis

Green Bond BW
Green Bond BW

Fünfter Green Bond: Land steigert Volumen erneut

Porträt von Diana Marquardt, neue Amtsleiterin des Amts Ulm von Vermögen und Bau Baden-Württemberg (links), und Simon Schneider, neuer Amtsleiter des Staatlichen Hochbauamts Ulm im Bundesbau Baden-Württemberg (rechts), aufgenommen in Ulm.
Personal

Neue Leitungen bei Vermögen und Bau Ulm und beim Staatlichen Hochbauamt Ulm

Podcast

Was muss sich in der Steuerverwaltung ändern, Florian Köbler?

Außenansicht Polizeireviers in Horb am Neckar
Vermögen und Bau

Feierliche Übergabe des Polizeireviers in Horb am Neckar

Baubeginn Visualisierung des Stalls Domäne Hochburg
Vermögen und Bau

Neuer Milch- und Jungviehstall für die Staatsdomäne Hochburg Emmendingen

Screenshot vom Digitaler Geschäftsbericht 2024 der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
Digitaler Geschäftsbericht

Geschäftsbericht 2024 von Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist online

Ökostrom Photovoltaikanlage

Land bei Strombeschaffung für 2025 Spitze im Bundesvergleich

Oberfinanzpräsident Bernd Kraft (links) und Finanzstaatsekretärin Gisela Splett (rechts)
Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung 2024: Erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerbetrug

Finanzamtsgebäude Balingen
Amtsleiterwechsel

Neue Leiterin des Finanzamts Balingen

Visualisierung des fünften Bauabschnitt der Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte
Vermögen und Bau

Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte

Podcast

Wie retten wir das Vertrauen in Politik und Staat, Hendrik Wieduwilt?

Luftaufnahme des neuen Büro- und Laborgebäudes der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe mit begrünten Dachflächen und Photovoltaikanlagen, umgeben von weiteren Bürogebäuden und Grünflächen.
Hochbau

Neues Büro- und Laborgebäude für die Landesanstalt für Umwelt

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Lehrerstellen falsch ausgewiesen

Eröffnung der Amur-Tiger-Anlage
Vermögen und Bau

Eröffnung der neuen Anlage für Amur-Tiger in der Wilhelma