„Bei der Reform der Erbschaftsteuer wurden zahlreiche Forderungen Baden-Württembergs umgesetzt. Dazu gehören vor allem die Verbesserung der Regelungen beim Übergang von Betriebsvermögen gerade für den Mittelstand. Um Arbeitsplätze zu erhalten, ist es wichtig, dass bei der Übertragung eines Unternehmens nicht dessen Substanz belastet wird. Daher wurden Unternehmenserben von der Erbschaftsteuer weitgehend entlastet, soweit sie den übernommenen Betrieb fortführen und die Arbeitsplätze erhalten.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (10. Mai 2010) in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung der neuen Erbschaftsteuerbroschüre.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzes seien zu Beginn diesen Jahres außerdem die erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen für Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen verbessert worden. Dies sei ebenfalls eine zentrale Forderung der Landesregierung gewesen, um der erbrechtlichen Sonderstellung naher Verwandter Rechnung zu tragen. Daher sei der Eingangssteuersatz von 30 Prozent auf 15 Prozent für Steuerklasse II abgesenkt worden. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz würden die Bürgerinnen und Bürger bundesweit um 8,5 Milliarden Euro im Jahr entlastet. Dies bleibe oft unerwähnt, so Stächele.
Mit der Broschüre wolle man den Bürgerinnen und Bürgern einen steuerlichen Leitfaden für Schenkungen und Erbschaften an die Hand geben. Sie enthalte daher insbesondere Ausführungen zu steuerpflichtigen Vorgängen und zur Bewertung des Vermögens. Die Gesetzesänderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz seien in den neuen Ratgeber eingearbeitet worden. Zahlreiche Beispiele dienten zur Veranschaulichung, sagte der Finanzminister.
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Die Broschüre „Steuertipps für Erbschaften und Schenkungen“ ist bei allen
Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Die Publikation kann außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C 5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden. Die Broschüre kann schließlich auch im Internet auf der Homepage des Finanzministeriums Baden-Württemberg in der Menüleiste links unten bei „Service“ → „Publikationen“ → „Steuerratgeber“ kostenlos heruntergeladen werden.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg