„Der Bundesrat hat heute das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung verabschiedet. Aufgrund der Neuregelung können ab 1. Januar 2010 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich besser abgesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land werden dadurch jährlich um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet. Bundesweit führt das neue Gesetz zu einer steuerlichen Entlastung von etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist die größte Steuersenkung seit Jahren. Bei der aktuellen Debatte zu Steuerentlastungen wird dies häufig nicht berücksichtigt,“ sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (10. Juli 2009) in Berlin.
Von dem Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung profitierten gesetzlich und privat Krankenversicherte sowie gesetzlich Pflegeversicherte, führte der Minister aus. Künftig seien Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich in tatsächlich gezahlter Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung seien für den Steuerpflichtigen, dessen Ehegatten und deren Kinder insoweit abziehbar, als sie auf Vertragsleistungen entfielen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar seien. Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung könnten in tatsächlich erbrachter Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden. Um auch Beiträge zu sonstigen Versicherungen, beispielsweise zur Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung, steuerlich zu berücksichtigen, werde ein höheres gemeinsames Abzugsvolumen eingeführt. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge seien danach zusammen mit den anderen Versicherungsaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer bzw. 2.800 Euro für Selbständige steuerlich abziehbar. Dies komme vor allem Geringverdienern zugute. „Um die Menschen in unserem Land möglichst schnell über die neue Rechtslage zu informieren, hat mein Ministerium einen Ratgeber erstellt. Der aktuelle Tipp 'Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab 2010' beantwortet die wichtigsten Fragen zur Neuregelung und enthält viele Beispielsfälle zum besseren Verständnis. Damit bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern bereits unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes eine wichtige Serviceleistung,“ teilte Stächele mit.
„Die nach dem neuen Recht abziehbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt. Die Menschen haben damit sofort ab dem 1. Januar 2010 mehr Geld in der Tasche. Weitere Entlastungen bei der Einkommensteuer sind derzeit nicht möglich. Erst wenn die Finanz- und Wirtschaftskrise überwunden ist, die daraus resultierenden milliardenschweren Sonderausgaben getilgt sind und ein deutliches Wirtschaftswachstum zu verzeichnen ist, haben wir Spielraum für Steuersenkungen. Dann müssen wir insbesondere das Problem der kalten Progression angehen,“ so der Finanzminister abschließend.
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Der aktuelle Tipp „Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab 2010" ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Er kann außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden. Der Ratgeber kann auch im Internet unter www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de in der Menüleiste links unten bei „Service" → „Publikationen" → „Aktuelle Tipps" kostenlos heruntergeladen werden.
Quelle:
Finanzministerium