„Baden-Württemberg bleibt beim Thema Steuervereinfachung am Ball. Erst kürzlich wurden hierzu Vorschläge aus den Finanzämtern vor Ort gesammelt und eingebracht. Weitere Vorstöße zu einer Reform der Grundsteuer und zur Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer liegen auf dem Tisch. Ob wir in diesen Punkten weiterkommen, ist ein Prüfstein für die Ernsthaftigkeit und die Akzeptanz von wirklichen Steuervereinfachungen. Denn gerade Pauschalierungen nehmen Abschied von übertriebener Einzelfallgerechtigkeit. Wer sich zu einem einfacheren Steuerrecht bekennt, muss dies akzeptieren." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der Mitgliederversammlung des Bundes der Steuerzahler am Dienstag (26. Oktober 2010) in Stuttgart.
So hat Baden-Württemberg vorgeschlagen, dass zukünftig die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer jährlich in Höhe von 960 Euro pauschal und damit ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden können. Dieser Pauschalbetrag ermöglicht eine aufkommensneutrale Realisierung. Diese Pauschalierung bringt eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung mit sich, da Quittungen, Belege und Rechnungen dann insoweit nicht mehr notwendig sind. "Wenn diese Chance, erstmals durch Einführung einer Pauschale mit Abgeltungswirkung zu einer nachhaltigen Vereinfachung zu kommen, vertan wird, wie soll man dann mit dem für das kommende Jahr geplante Steuervereinfachungsgesetz zu einer grundlegenden Vereinfachung kommen?" fragte der Minister.
Gleiches gilt für die von Hessen, Bayern und Baden-Württemberg vorgeschlagene „Einfach-Grundsteuer". Die Grundlage für die neue Grundsteuer sollen nur noch die Flächen des Grundstücks und der darauf errichteten Gebäude sein. Das neue System verzichtet auf die streitanfällige Ermittlung von Grundstückswerten; es ist in der Masse der Fälle ausschließlich EDV-gestützt und damit ohne gesonderte Mitwirkung der Grundstückseigentümer zu bewältigen. Dieses Modell setzt ganz bewusst ein Zeichen gegen eine aufwendige Ermittlung der Grundsteuer.
Teilweiser polemischer Kritik, dass nun jeder Eigentümer mit identischer Nutzungsfläche die gleiche Grundsteuer zahlen müsse, ist zu entgegnen: Erstens bedeutet das Äquivalenzprinzip, dass Grundstücke mit gleicher Nutzfläche in der jeweiligen Gemeinde den gleichen Aufwand verursachen. Zweitens gibt das Modell der Südländer den Kommunen Instrumente zur Flexibilisierung. Drittens zieht eine Grundsteuer auf der Basis der Verkehrswerte einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich. Allein für Baden-Württemberg bedeutet schon eine Bewertung aufgrund aktualisierter Einheitswerte einen zusätzlichen Aufwand von rund 680 Millionen Euro. Demgegenüber stehen kommunale Einnahmen aus der Grundsteuer von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr. „Durch eine derartige Neubewertung werden also etwa die Hälfte des steuerlichen Ertrags eines ganzen Jahres aufgewendet."
„Der Aufschrei bei Steuervereinfachungsvorschlägen zieht sich wie ein roter Faden durch die Diskussion. Jeder schaut auf seinen Fall und wägt vor diesem Hintergrund die Argumente. Davon müssen wir abkommen. Denn Einzelfallgerechtigkeit hat ihren Preis, der von allen Steuerzahlern zu tragen ist. Nicht in jedem Fall stehen Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis. Hier gilt es Veränderungen herbeizuführen. An einem einfacheren Steuerrecht führt kein Weg vorbei."
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg