"Zukünftig wird die strafbefreiende Selbstanzeige nur unter deutlich strengeren Voraussetzungen als bisher möglich sein. Denn die Flut von Selbstanzeigen in jüngster Zeit hat gezeigt, dass die derzeitigen Hürden für eine Strafbefreiung zu niedrig sind. Der heute beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung greift dieses Anliegen Baden-Württembergs auf, so dass in Zukunft Selbstanzeigen nicht missbräuchlich und aus strategischen Erwägungen gemacht werden können. Allerdings wird sich das Land für weitere Einschränkungen im Gesetzgebungsverfahren einsetzen." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung am Mittwoch (8. Dezember 2010) in Stuttgart.
Zwar solle die Möglichkeit der Strafbefreiung als "Brücke zurück in die Legalität" im Grundsatz erhalten bleiben. Sie müsse aber umgebaut werden, damit kein Raum für arglistige Überlegungen und Selbstanzeigen aus bloßem Kalkül sei. "Aus Sicht Baden Württembergs ist daher zum Beispiel ein spürbarer Strafzuschlag, der zusätzlich zum Hinterziehungszins erhoben wird, unerlässlich", so Stächele.
Zudem werde sich die Landesregierung für weitere Erschwerungen der strafbefreienden Selbstanzeige einsetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll künftig mit Bekanntgabe der Anordnung einer Betriebsprüfung die Selbstanzeige ausgeschlossen sein. Der Entwurf bleibt damit hinter der Forderung des Landes zurück, nach der schon das Absenden der Prüfungsanordnung genügt, um die Selbstanzeige auszuschließen. Zudem müsse ein "Wiederaufleben der Möglichkeit zur Selbstanzeige" auch dann ausgeschlossen bleiben, wenn die Betriebsprüfung beendet ist, fuhr Stächele fort. "Es gibt daher aus Sicht Baden-Württembergs noch Verbesserungsmöglichkeiten, damit unserem Anliegen Rechnung getragen wird."
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg