Steuern

Bundesregierung beschließt Einschränkungen der strafbefreienden Selbstanzeige

Berechne Lesezeit
  • Teilen

"Zukünftig wird die strafbefreiende Selbstanzeige nur unter deutlich strengeren Voraussetzungen als bisher möglich sein. Denn die Flut von Selbstanzeigen in jüngster Zeit hat gezeigt, dass die derzeitigen Hürden für eine Strafbefreiung zu niedrig sind. Der heute beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung greift dieses Anliegen Baden-Württembergs auf, so dass in Zukunft Selbstanzeigen nicht missbräuchlich und aus strategischen Erwägungen gemacht werden können. Allerdings wird sich das Land für weitere Einschränkungen im Gesetzgebungsverfahren einsetzen." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich des Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung am Mittwoch (8. Dezember 2010) in Stuttgart.

Zwar solle die Möglichkeit der Strafbefreiung als "Brücke zurück in die Legalität" im Grundsatz erhalten bleiben. Sie müsse aber umgebaut werden, damit kein Raum für arglistige Überlegungen und Selbstanzeigen aus bloßem Kalkül sei. "Aus Sicht Baden Württembergs ist daher zum Beispiel ein spürbarer Strafzuschlag, der zusätzlich zum Hinterziehungszins erhoben wird, unerlässlich", so Stächele.

Zudem werde sich die Landesregierung für weitere Erschwerungen der strafbefreienden Selbstanzeige einsetzen. Nach dem Gesetzentwurf soll künftig mit Bekanntgabe der Anordnung einer Betriebsprüfung die Selbstanzeige ausgeschlossen sein. Der Entwurf bleibt damit hinter der Forderung des Landes zurück, nach der schon das Absenden der Prüfungsanordnung genügt, um die Selbstanzeige auszuschließen. Zudem müsse ein "Wiederaufleben der Möglichkeit zur Selbstanzeige" auch dann ausgeschlossen bleiben, wenn die Betriebsprüfung beendet ist, fuhr Stächele fort. "Es gibt daher aus Sicht Baden-Württembergs noch Verbesserungsmöglichkeiten, damit unserem Anliegen Rechnung getragen wird."

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Baubeginn Visualisierung des Stalls Domäne Hochburg
Vermögen und Bau

Neuer Milch- und Jungviehstall für die Staatsdomäne Hochburg Emmendingen

Screenshot vom Digitaler Geschäftsbericht 2024 der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
Digitaler Geschäftsbericht

Geschäftsbericht 2024 von Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist online

Ökostrom Photovoltaikanlage

Land bei Strombeschaffung für 2025 Spitze im Bundesvergleich

Oberfinanzpräsident Bernd Kraft (links) und Finanzstaatsekretärin Gisela Splett (rechts)
Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung 2024: Erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerbetrug

Finanzamtsgebäude Balingen
Amtsleiterwechsel

Neue Leiterin des Finanzamts Balingen

Visualisierung des fünften Bauabschnitt der Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte
Vermögen und Bau

Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte

Podcast

Wie retten wir das Vertrauen in Politik und Staat, Hendrik Wieduwilt?

Luftaufnahme des neuen Büro- und Laborgebäudes der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe mit begrünten Dachflächen und Photovoltaikanlagen, umgeben von weiteren Bürogebäuden und Grünflächen.
Hochbau

Neues Büro- und Laborgebäude für die Landesanstalt für Umwelt

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Lehrerstellen falsch ausgewiesen

Eröffnung der Amur-Tiger-Anlage
Vermögen und Bau

Eröffnung der neuen Anlage für Amur-Tiger in der Wilhelma

Grundsteinlegung Ersatzbau Chemie Hochschule Reutlingen Außenperspektive
Vermögen und Bau

Grundstein für den Neubau Chemie der Hochschule Reutlingen gelegt

Familie bei der Gartenarbeit
Grundsteuer

Grundsteuer: Transparenzregister geht offline

Podcast

Wie sieht die Verwaltung der Zukunft aus, Danny Bürkli?

Ein Kran vor blauem Abendhimmel / Foto: Katherine McCormack
Bau

Planungen für die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Bruchsal eingestellt

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Agri PV-Anlage
Vermögen und Bau

Energieeinsparungen in den Landesgebäuden