„Die Online-Befragung soll wichtige Impulse zur Steigerung der Kundenzufriedenheit geben. Dies ist eine Chance um Änderungen anzustoßen. Damit ein aussagekräftiges Ergebnis erzielt werden kann, ist eine hohe Teilnahmequote von zentraler Bedeutung.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (20. November 2009) in Stuttgart.
Die Teilnahmeberechtigten können an der Online-Umfrage noch bis zum 31. Dezember 2009 teilnehmen. Die Verbände der Steuerberater und der Lohnsteuerhilfevereine sowie die Steuerberaterkammern Stuttgart, Süd- und Nordbaden begrüßen und unterstützen das Vorhaben. So wurden die Einladungen an die Steuerberaterinnen und Steuerberater mit der Zugangsberechtigung zur Online-Befragung (www.steuerberaterbefragung.de und www.lohnsteuerhilfe-befragung.de) im September und Oktober 2009 von den Steuerberaterkammern als Beilage der Kammermitteilung versandt. Auch den Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine wurden Einladungen übermittelt.
Ziel des Vorhabens ist es, sowohl ein bundes- als auch ein landesweites Feedback der Beraterschaft zu erhalten, um die Dienstleistungen der Steuerverwaltung aus Sicht der Kunden kritisch zu prüfen. Aus der Analyse des Befragungsergebnisses sollen Anregungen zur Optimierung des Verwaltungshandelns gezogen werden.
Die Befragung wird erstmalig einheitlich unter der Federführung von Baden-Württemberg für alle Länder durchgeführt.
„Nur über eine hohe Teilnahmequote erhalten wir aussagekräftige und verwertbare Ergebnisse über die Zusammenarbeit unserer Finanzämter mit der Beraterschaft. Ich möchte die Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie die Lohnsteuerhilfevereine daher einladen, uns durch eine rege Teilnahme an der Online-Befragung Impulse für Verbesserungen zu geben,“ so der Finanzminister.
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Seit dem 15. September 2009 können Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Lohnsteuerhilfevereine (einschließlich Beratungsstellen) die Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung "online" bewerten. Für bis zu fünf Finanzämter kann der eingeladene Teilnehmerkreis ein Feedback zu verschiedenen Themenbereichen abgegeben. Hierzu gibt es einen vorgefertigten Fragenkatalog, bestehend aus 14 Fragen, und darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Anregungen zu geben. Für die Beantwortung des Fragebogens ist ein Zeitaufwand von ca. 5 Minuten zu veranschlagen.
Quelle:
Finanzministerium