„Der Mittelstand ist Jobmotor und Rückgrat der Wirtschaft in Baden-Württemberg. Von großer Wichtigkeit ist deshalb, dass jetzt unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft aufgrund der tiefgreifenden Banken- und Finanzmarktkrise nicht dauerhaft Schaden nimmt. Denn es besteht die Gefahr, dass gesunde Unternehmen durch den Strudel der erheblichen konjunkturellen Verwerfungen in ihren Grundstrukturen beschädigt werden. Wir nehmen dies sehr ernst und setzen alles daran, um die ausreichende Kreditversorgung der Wirtschaft gerade im Moment sicherzustellen. Daher soll der Bürgschaftsrahmen des Landes von derzeit 500 Millionen auf 1,2 Milliarden Euro aufgestockt werden.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (9. Juni 2009) in Stuttgart.
Der Minister betonte dabei, dass mit den Bürgschaften die Möglichkeiten für die Überbrückung der Wirtschaftskrise erweitert würden. „Um es aber ganz klar zu sagen: Die Hilfen des Landes stehen nicht für Unternehmen zur Verfügung, die schon vor der Krise marode waren und keine wirtschaftliche Grundlage mehr haben. Hier werden wir jeden Einzelfall sorgfältig prüfen. Bei den Bürgschaften werden wir zudem sicherstellen, dass auch die Banken, die bereits durch staatliche Rettungspakete unterstützt werden, ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Denn das Land will die Unternehmen durch die Talsohle unterstützend begleiten, kann und will aber nicht alle Risiken übernehmen,“ so Stächele.
Zudem werde durch den durch die Landesregierung beschlossenen Nachtragshaushalt auf die Mai-Steuerschätzung reagiert. Danach seien in 2009 Steuermindereinnahmen von 790 Millionen Euro prognostiziert worden. „Trotz dieser Zahlen wollen wir an unserem ehrgeizigen Ziel, in diesem Jahr keine neuen Schulden zu machen, festhalten. Um dies zu erreichen, werden wir auf den positiven Rechnungsabschluss 2008, aber auch auf die Rücklagen, die wir in guten Zeiten vorausschauend gebildet haben, zugreifen müssen. Diese Entscheidung wird durch den nun beschlossenen Nachtrag umgesetzt,“ so der Finanzminister.
Quelle:
Finanzministerium