„Das neue Doppelbesteuerungsabkommen stellt einen wichtigen Schritt beim gegenseitigen Informationsaustausch von Steuerdaten mit der Schweiz dar. Nach der nun avisierten 'großen Auskunftsklausel' fällt die bisherige Differenzierung der schweizerischen Seite, nur bei Steuerbetrug Auskunft zu erteilen, weg. Künftig müssen Auskunftsersuchen auch bei einer Steuerhinterziehung beantwortet werden. Mit der nunmehr getroffenen Vereinbarung gibt die Schweiz ihre bisherige restriktive Haltung auf. Damit ist eine Zusammenarbeit nach dem üblichen OECD-Standard in Zukunft sichergestellt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Bedauerlich ist allerdings, dass dies nur für neue Fälle gilt.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der Einigung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz am Freitag (26. März 2010) in Stuttgart.
Der Minister wies darauf hin, dass Auskunftsersuchen nach der geplanten Neuregelung jeweils im Einzelfall substantiiert geltend gemacht werden müssten. Anzustreben sei daher für die Zukunft ein automatisiertes Auskunftsverfahren, welches im Grundsatz zwischen europäischen Staaten Standard sei.
Baden-Württemberg habe zudem weiterhin ein großes Interesse, auch in Altfällen die Besteuerungsgrundlagen von Anlagen in der Schweiz zu erfahren. Denn Steuerhinterziehung sei schlichtweg Betrug an der Allgemeinheit. „Hier werden wir weiter am Ball bleiben und alle Möglichkeiten des steuerlichen Ermittlungsverfahrens nutzen. Für Steuerhinterzieher wird es weiterhin sehr unruhig bleiben“, so der Finanzminister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg