"Ausgangslage für die Vereinbarung mit der Schule ist Vertrag mit dem Haus Baden aus dem Jahr 1999, in den das Land mit dem Kauf von Kloster und Schloss Salem eingetreten ist. Darin ist ein Verzicht des Eigentümers auf Großveranstaltungen ausgesprochen. Es ist uns nun gelungen mit der Schule zu vereinbaren, dass Kloster und Schloss Salem auch weiterhin ein attraktives Programm für alle Generationen bieten wird.
Es wird auch weiterhin drei bis vier attraktive Open-Air-Konzerte in Kloster und Schloss Salem geben. Das Konzert mit James Blunt wird außerhalb der Prüfungszeit der Schule am 29. Juni 2011 stattfinden. Darauf haben sich das Land Baden-Württemberg und die Schule Schloss Salem im Zuge einer grundsätzlichen Vereinbarung geeinigt", sagten Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold und der Vorsitzende des Trägervereins, Prof. Dr. h.c. Robert Leicht am Dienstag (1. März 2011) in Stuttgart. Die Vereinbarung vom gleichen Tag, auf Grund derer die Schule dem Konzert mit James Blunt doch noch zustimmte, hat folgenden Wortlaut:
„Das Land Baden-Württemberg und Schule Schloss Salem konkretisieren und ergänzen den am 13. März 1999 zwischen dem Haus Baden und der Schule Schloss Salem geschlossenen "Vertrag über ein entgeltliches Nutzungsrecht", in den das Land mit dem Kauf von Kloster und Schloss Salem eingetreten ist. Im übrigen bleibt der Vertrag in seinem Bestand und Wortlaut unberührt.
1.) Großveranstaltungen im Sinne des § 15 Abs. 4 des Mietvertrages zwischen Schule und Land sind in erster Linie Darbietungen vor mehr als 5.000 Besuchern und finden nicht mehr statt.
2.) Sonstige Veranstaltungen, die zu den Aufgaben oder Interessen des Eigentümers gehören, wie Landesfest, Kreisfamilienfest, Kooperationen mit anderen öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten und dergleichen sind auch mit mehr als 5.000 Besuchern zulässig.
3.) Drei bis vier Open Air-Konzerte bis zu 5.000 Besuchern können in den Ferien des Nutzungsberechtigten stattfinden, es sei denn, Sommerakademien oder Summer Schools des Nutzungsberechtigten stehen dem entgegen. Veranstaltungen des Eigentümers bzw. dessen Einrichtungen von schuldidaktischem Interesse z. B. Musikkooperationen und dergleichen können nach Abstimmung mit dem Nutzungsberechtigten erfolgen.
4.) Alle zulässigen Veranstaltungen, die während der Schulzeit stattfinden, dürfen weder den Schulbetrieb mehr als unwesentlich stören noch den Erziehungsauftrag der Schule beeinträchtigen und bedürfen deshalb der schriftlichen Zustimmung der Schule. Es erfolgt eine frühzeitige Abstimmung zwischen den Vertragspartnern.
5.) Alle Abstimmungen mit der Schule finden schriftlich statt."
Die beiden Vertragspartner machten damit erneut den kulturellen Rang von Kloster und Schloss Salem deutlich und bekräftigten ihre Verantwortung, den kulturhistorischen Wert der denkmalgeschützten Anlage für kommende Generationen zu erhalten, und sichern zugleich den ungestörten Schulbetrieb der Schule Schloss Salem.
„Wie in den beiden Vorjahren gibt es somit auch dieses Jahr wieder ein vielfältiges Konzertprogramm. Da ist für jeden Geschmack und für jedes Alter etwas dabei. So gibt es am 15. Juni ein Open-Air-Konzert mit David Garrett. Am 17. Juni wird Hubert von Goisern kommen und am 19. Juni die Popakademie Mannheim. Sicher ist auch der Auftritt von Sting mit philharmonischem Orchester am 25. Juni vor der Kulisse des ehemaligen Zisterzienserklosters und das auf den 29. Juni verlegte Konzert mit James Blunt. Die Schule ist uns hier ein großes Stück entgegengekommen", fuhr Dr. Scheffold fort. Wir werden am Runden Tisch in Salem weiterhin mit den Partnern vor Ort im regelmäßigen Gespräch bleiben.
„Mit diesem Programm zeigen wir, dass wir die gute Tradition der Open Air-Konzerte mit international renommierten Stars weiterführen und Schloss Salem als lebendiges Kulturgut für die breite Bevölkerung erhalten", so der Staatssekretär abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg