„Vor der Weitergabe der Lohnsteuerkarte für 2010 an den Arbeitgeber sollten Arbeitnehmer prüfen, ob für sie die Eintragung eines Freibetrages in Betracht kommt. Denn durch den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte wird bei jeder Lohnzahlung weniger Steuer abgezogen; das monatliche Nettoeinkommen steigt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten so bereits während des Jahres 2010 mehr Geld. Das Warten auf eine mögliche Steuererstattung im Rahmen der Veranlagung entfällt.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (20. Oktober 2009) in Stuttgart.
Einen Freibetrag können sich Arbeitnehmer eintragen lassen, denen im Jahr 2010 voraussichtlich hohe Werbungskosten, Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen) oder außergewöhnliche Belastungen entstehen werden. Das Finanzamt trage einen Freibetrag ein, wenn die um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro geminderten Werbungskosten und die anderen abziehbaren Aufwendungen die Antragsgrenze von 600 Euro übersteigen, so Stächele. Dies sei etwa bei entsprechend hohen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, Fortbildungskosten, Kirchensteuerzahlungen oder steuerbegünstigten Zuwendungen gegeben. Verluste aus anderen Einkünften, wie beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung, der Freibetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene oder weitere Freibeträge für Kinder über 18 Jahren könnten ebenfalls auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Die Antragsgrenze von 600 Euro gelte in diesen Fällen nicht.
Auch bei Arbeitnehmern, die gleichzeitig aus mehreren Dienstverhältnissen geringe Arbeitslöhne beziehen und über mehrere Lohnsteuerkarten verfügen, ist das Freibetragsverfahren möglicherweise vorteilhaft. Wenn sich aufgrund des geringen Arbeitslohns aus dem ersten Dienstverhältnis kein Lohnsteuerabzug ergebe, könnte auf der weiteren Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI ein Freibetrag eingetragen werden, führte der Minister aus. Die noch nicht ausgeschöpften Frei- und Pauschbeträge aus dem ersten Dienstverhältnis würden dadurch beim weiteren Dienstverhältnis berücksichtigt. „Bei Unklarheiten oder Fragen sind die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Finanzämtern gerne behilflich“, teilte der Finanzminister abschließend mit.
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Die Vordrucke für die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte können beim Finanzamt abgeholt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do in der Menüleiste links bei Bürger → Steuern → Lohnsteuer → Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010 oder Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010 kostenlos abgerufen werden.
In der Lohnsteuerfibel 2010 "Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler" sind mögliche Aufwendungen genannt, für die ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden kann. Der Ratgeber kann im Internet unter www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de in der Menüleiste links unten bei Service → Publikationen → Steuerratgeber kostenlos heruntergeladen werden.
Die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren tragen die Gemeinden auf der Lohnsteuerkarte ein.
Quelle:
Finanzministerium