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EnBW-Aktienkauf: Entscheidung der Landesregierung zur rechtzeitigen Erhebung einer Schiedsklage durch die NECKARPRI GmbH

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert, dass die von der Landesregierung und der landeseigenen NECKARPRI GmbH mit der Prüfung des EnBW-Aktienkaufs beauftragte Anwaltskanzlei am Donnerstag (16. Februar 2012) zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für das Land eine Schiedsklage gegen die Electricité de France International S.A. (E.D.F.I) bei der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris eingereicht hat.

Die Einreichung erfolgte somit rechtzeitig vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Verjährungsfrist am 17. Februar 2012. Mit der Einreichung wahren das Land und die NECKARPRI GmbH die Möglichkeit, sich auf Schadensersatzansprüche gegenüber der Verkäuferin E.D.F.I wegen Nichterfüllung von Ansprüchen aus den im Aktienkaufvertrag verankerten Garantiebestimmungen berufen zu können.

Das Verfahren ist nicht öffentlich und bestimmt sich nach der für die ICC maßgebenden Verfahrensordnung und unterliegt der absoluten Vertraulichkeit der Parteien. Im Rahmen des Schiedsverfahrens ist eine belastbare Ermittlung des zum 6. Dezember 2010 vereinbarten Kaufpreises für die EnBW-Aktien erforderlich, um sicher zu stellen, dass der Kaufpreis nicht über dem Marktpreis lag. Andernfalls könne ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht vorliegen.

Quelle:

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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