„Die gestrige Einigung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden zeigt, dass wir an einem Strang ziehen. In Baden-Württemberg arbeiten Land und Kommunen traditionell konstruktiv zusammen. Nicht ohne Grund stehen unsere Städte und Gemeinden unter den alten Flächenländern finanziell am besten da. Gleichzeitig gilt es aber, die Aufmerksamkeit auf die Arbeit der Gemeindefinanzkommission in Berlin zu lenken. Von dort brauchen wir nun einen neuen Anlauf, um die kommunalen Finanzen besser auszurichten. Es besteht weiter Handlungsbedarf.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (10. Februar 2011).
Dringend erforderlich sei es, die Ausgaben der Kommunen zu reduzieren. Es sei deshalb ein Schritt in die richtige Richtung, dass der Bund angeboten habe, die Kommunen von den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise zu entlasten. Diese Ausgaben steigen nach Prognosen des Deutschen Landkreistags von 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf 5,9 Milliarden Euro im Jahr 2015. Mit der vollständigen Übernahme dieser Ausgaben durch den Bund würde ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen erreicht. Die Gemeindefinanzkommission sei angetreten, um die kommunalen Einnahmen zu verstetigen und Kommunen bei ihren Ausgaben zu entlasten. Beides bleibe dringend auf der Agenda.
Auch die Debatte um ein Zuschlagsrecht der Kommunen auf die Einkommensteuer dürfe nicht vorschnell beendet werden: „Denn durch Hebesätze auf die Einkommensteuer, kann der Zusammenhang von Ausgaben und kommunalen Aufgaben noch deutlicher gemacht werden. Eine stärkere Anbindung von Steuern im Nahbereich, d.h. vor Ort bei den Bürgerinnen und Bürgern, ist für die Akzeptanz der Belastung mit Steuern von hoher Bedeutung. Zudem werden die Gemeinden selbst in die Lage versetzt, die ihnen zustehende Steuerquelle zu stabilisieren. Allerdings muss bei der Überprüfung dieses Zuschlagsrechts ein besonderes Augenmerk auf dessen Administrierbarkeit gelegt werden.“
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg