„Mit der vorgesehenen Verpflichtung aller Kommunen, monatliche Haushaltsdaten auf Kassenbasis innerhalb eines Monats nach Ablauf des Berichtszeitraumes zu liefern, schießt die Kommission über das Ziel einer stärkeren Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten hinaus. Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für entsprechende Erleichterungen für die Kommunen ein", sagte Finanzminister Willi Stächele, der Koordinator der unionsregierten Länder im Bundesrat, am Donnerstag (11. November 2010) in Berlin.
Stächele begrüßte es grundsätzlich, mit einem Rahmenwerk für die nationale Haushalts- und Finanzpolitik die Erfüllung der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wirtschaftspaktes sicher zu stellen. Aber es sei abzulehnen, numerische Haushaltsregeln für alle Bereiche einzuführen. Eine derart strenge Überwachung unserer Kommunen ist nicht angezeigt. Denn selbst im Krisenjahr 2009 seien nur rund 6,7 Prozent der Kreditmarktschulden des öffentlichen Gesamthaushalts auf die Kommunen zurückzuführen gewesen. In den drei Vorjahren hätten die Kommunen sogar Überschüsse erzielt. Der Minister mahnte, in der Debatte über die haushaltspolitische Kontrolle den Blick für das Machbare nicht zu verlieren. Eine Berichtspflicht für sämtliche Transaktionen von Kommunen und ihrer Regie- und Eigenbetriebe bis hin zum ausgelagerten Wasserwerk einer kleinen Gemeinde sei von den Kommunen nicht mehr zu leisten. Im übrigen sei dadurch kein höherer Erkenntnisgewinn gegeben, die Maßnahme daher unverhältnismäßig.
Gleichzeitig betonte Finanzminister Stächele, die Sparanstrengungen dürften nicht nur den nationalen Haushalten abverlangt werden, sie müssten in gleicher Weise auch für die EU gelten. Die derzeitige Eigenmittelausstattung der EU sei absolut ausreichend. Im Interesse der Mitgliedstaaten, die ihre nationalen Haushalte zu konsolidieren hätten, müsse der Haushalt der EU auch in Zukunft auf ein Prozent seines Bruttonationaleinkommens begrenzt bleiben, erklärte Stächele. Die EU finanziert sich zu rund drei Viertel aus Zuweisungen von den Mitgliedstaaten entsprechend deren Bruttonationaleinnahmen. Der Rest sind „traditionelle Eigenmittel" wie Zölle und Agrarabschöpfungen sowie Anteile am Mehrwertsteueraufkommen der Mitgliedstaaten.
Eine eigene Steuer für die EU lehnte Finanzminister Stächele in diesem Zusammenhang erneut ab. Steuern zu erheben, sei souveränen Staaten vorbehalten, die von ihren Bürgern hierzu demokratisch legitimiert seien. Mehr Freiraum für die Haushälter der EU ohne Verantwortlichkeit vor dem Bürger schwäche die Haushaltsdisziplin und konterkariere die Sparanstrengungen im Struktur- und Agrarbereich. „Die EU darf nicht aus dem Vollen schöpfen, während die Nettozahler daheim unter den Sparzwängen schwitzen", betonte Stächele.
Aber auch bei der Struktur- und Regionalpolitik müsse umgesteuert werden: Höchstförderungen im Rahmen der Strukturpolitik könne es nur noch als degressive Förderung mit klar umrissenen Auslaufdatum geben. Grundsätzlich sollte gelten: „Mittel der EU müssen dort eingesetzt werden, wo durch Innovation, Nachhaltigkeit und Wirtschaftskraft die Wettbewerbsfähigkeit der EU gesteigert werden kann. Statt mit der Gießkanne zu verteilen, muss dort investiert werden, wo Wertschöpfung entsteht. Deshalb sollten weiterhin auch Regionen wie Baden-Württemberg gefördert werden, die wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen. Die Maßnahmen der EU müssen stärker auf Effekte im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung fokussiert werden", erklärte der Finanzminister.
Quelle:
Finanzministerium Badenb-Württemberg