Handwerkskammern

Erfahrungsaustausch von baden-württembergischen Handwerkskammern und Finanzminister

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„Für das Handwerk in Baden-Württemberg sind verlässliche Staatsfinanzen von großer Bedeutung. Denn die öffentliche Hand ist ein wichtiger Auftraggeber für unsere Handwerker. Auch aus diesem Grund ist die Verstetigung und Sicherung der Kommunalfinanzen ein wichtiges Anliegen. Unsere mittelständischen Unternehmen stellen den Großteil der Arbeits- sowie Ausbildungsplätze und der Wertschöpfung im Land. Gerade in der anhaltenden Wirtschaftskrise ist der Mittel­stand mit seiner Verantwortung und hohen Identifikation mit dem Standort ein ungeheueres Plus.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele nach einem Treffen mit den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der Handwerkskammern Baden-Württembergs am Freitag (26. März 2010) in Stuttgart.

Krisenbedingt hätten im Moment gerade Mittelständler Schwierigkeiten, ausreichend Liquidität am Markt zu erhalten. „Daher hat sich die Landesregierung zur Sicherung unserer unternehmerischen Strukturen sehr früh entschieden, den Bürgschaftsrahmen deutlich von 150 Millionen Euro auf 1,2 Milliarden Euro - und damit um das achtfache - auszuweiten. Dies geschah flankierend zu den Konjunkturpaketen von Bund und Land mit einem Gesamtvolumen von über 2,1 Milliarden Euro. Darüber hinaus stellt unsere L-Bank gerade für kleinere und mittlere Unternehmen Gelder bereit“, fuhr der Minister fort. Engpässe bei der Kreditvergabe seien Gift für die konjunkturelle Erholung und ein Haupthindernis für die Bewältigung der Krise. Daher müsse man die Situation sorgsam im Auge behalten. Gerade die sich andeutende wirtschaftliche Erholung werde aber auf der Nachfrageseite den Finanzierungsbedarf deutlich erhöhen. Banken und Kreditinstitute müssten die positiven Unternehmensperspektiven wahrnehmen und ihr Engagement ausdehnen, unterstrich Stächele.

Um eine ausreichende Kreditversorgung nicht zu gefährden, müsse auch eine zusätzliche Bankenabgabe kritisch hinterfragt und Förderbanken ausgenommen werden. Zwar sei klar, dass sich Banken als Verursacher der Krise an einer Vorsorge für die Zukunft zu beteiligen hätten. Es dürften aber keinesfalls alle über einen Kamm geschoren werden. Gerade Sparkassen und Genossenschaftsbanken hätten in der Krise als wichtige Stabilisatoren gewirkt. Dem müsse bei einer Ausgestaltung einer Bankenabgabe Rechnung getragen werden. Von eminenter Bedeutung im Hinblick auf die Kreditvergabe an die Unternehmen sei insbesondere auch, dass die Förderbanken der Länder ebenso wie die KfW von der Bankenabgabe ausgenommen würden. Hier müsse der Bund seine anderslautenden Pläne, die auf eine Bevorzugung der KfW als Bundesinstitut hinausliefen, ändern. „Es gilt im Moment zahlreiche unausgegorene Vorschläge auszusondern und tragbare Lösungen zu erarbeiten“, so der Finanzminister.

Bei dem offenen und konstruktiven Erfahrungsaustausch wurde die Berechenbarkeit der öffentlichen Finanzen hervorgehoben. Der Finanzminister unterstrich, dass die Banken- und Wirtschaftskrise besonders deutlich gezeigt habe, wie konjunkturanfällig die Gewerbesteuer als Einnahmequelle der Städte und Gemeinden sei. Eine Verstetigung der kommunalen Finanzen sei aus diesem Grund von hoher Bedeutung. Dies sei ein berechtigtes Anliegen, so Stächele, welches aber keinesfalls zu einer Sonderlösung zulasten des Landes führen dürfe. Die aktuelle Lage zeige vielmehr, dass Bund, Länder und Kommunen in gleichem Maß von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen seien und damit sprichwörtlich im selben Boot säßen. Alle öffentlichen Haushalte müssten jetzt ihre Hausaufgaben machen.

Zentrale Bedeutung für das Handwerk hätten die bereits eingeführten steuerlichen Verbesserungen wie die Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen und Erleichterungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Insbesondere in der wirtschaftlich schwierigen Situation sei es notwendig, die Unternehmensnachfolge nicht mit bürokratischen Hemmnissen zu behindern. Hier sei man durch die verabschiedeten Maßnahmen ein gutes Stück vorangekommen, so Finanzminister Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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