"Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige spürbar zu verschärfen. Denn die gegenwärtige Regelung ist in den Fällen unbefriedigend, in denen Steuerhinterzieher allein aus strategischen Erwägungen Selbstanzeige erstatten. Aus Sicht Baden-Württembergs trägt der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung diesem Ziel nicht ausreichend Rechnung. Unser Änderungsantrag, dem sich die Mehrheit der Länderfinanzminister angeschlossen hat, schafft hier Abhilfe." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (27. Januar 2011) anlässlich der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates in Berlin.
An verschiedenen Stellschrauben wolle man nachjustieren, um die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu verschärfen. So müsse ein Strafzuschlag von jährlich 5 Prozent auf den hinterzogenen Betrag ins Gesetz. Nur dadurch könnten die Vorteile aus der Steuerhinterziehung stärker als bisher abgeschöpft werden. Bisher sei nur ein Hinterziehungszins von monatlich 0,5 Prozent vorgesehen. Dieser bleibe selbstverständlich auch in Zukunft bestehen, genüge aber allein nicht aus. Zu bedenken sei in diesem Zusammenhang auch, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Steuerverwaltung bedeute. An diesen Verwaltungskosten solle der Verursacher beteiligt werden. Auch vor diesem Hintergrund sei ein Strafzuschlag daher angemessen, so Stächele.
„Wir wollen grundsätzlich am Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige festhalten. Denn das Bedürfnis nach Schaffung einer Möglichkeit zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit und nach Aufdeckung bisher verheimlichter Steuerquellen besteht nach wie vor. Der Umkehrwille eines Steuerhinterziehers ist jedoch nur dann zu honorieren, wenn die Selbstanzeige vollständig und richtig erstattet wird", so Finanzminister Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg