Die vorläufigen Ergebnisse der vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Überprüfungen liegen seit heute für ganz Baden-Württemberg vor und werden hiermit bekannt gegeben:
Danach wurde im Regierungsbezirk Freiburg für eine Halle in Villingen-Schwenningen eine Handlungsanweisung bei hohen Schneelasten angeordnet. Im Regierungsbezirk Stuttgart wurden Hallen in Aalen, Göppingen und Stuttgart bis auf weiteres geschlossen, eine weitere Halle in Stuttgart darf ab einer Schneehöhe von 20 cm nicht mehr betrieben werden.
Im Regierungsbezirk Karlsruhe wurde für eine Halle in Karlsruhe-Neureut die Nutzung nach einer ersten Kontrolle ab dem 15.11.2006 untersagt; hier finden zur Zeit detaillierte Überprüfungen statt.
Im Einzugsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen wurden keine Standsicherheitsprobleme bei Eislaufhallen festgestellt.
Bei einigen weiteren Hallen im Land wurden Reparaturen und weitere Untersuchungen angemahnt, die Standsicherheit ist aber voraussichtlich nicht betroffen.
Derzeit liegen keine Informationen vor, inwieweit bei den bislang geschlossenen Hallen die Mängel zwischenzeitlich behoben wurden.
Das Wirtschaftsministerium hatte als oberste Baurechtsbehörde den Regierungspräsidien Anweisung zur Überprüfung der Hallen gegeben, nachdem Anfang 2006 das Dach einer Halle im bayrischen Bad Reichenhall eingestürzt war. Die Regierungspräsidien haben die Anweisung an die Kommunen (Untere Baurechtsbehörden) weitergegeben. Untersucht wurden sowohl Stahl- und Beton- als auch Holzkonstruktionen.
Auch in anderen Bundesländern wurden nach entsprechenden Überprüfungen Hallen (zumindest vorübergehend) geschlossen.
Quelle:
Wirtschaftsministerium