Landesbank

Erste Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesbankgesetzes

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„Durch das Gesetz sollen die Gremienstrukturen der Landesbank Baden-Württemberg an die einer Aktiengesellschaft angepasst werden. Damit setzen wir eine Vorgabe der Europäischen Union zeitnah um. Mit der geplanten Neustrukturierung der LBBW wollen wir deren Position als verlässlicher Partner der mittelständischen Kundschaft stärken. Die LBBW soll die Bank für den Mittelstand in Baden-Württemberg bleiben.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesbankengesetzes am Donnerstag (10. Juni 2010) im Landtag von Baden-Württemberg.

Die aufgrund der Banken- und Finanzkrise bei der LBBW zur Stabilisierung der mittelständischen Kreditversorgung und damit zum Erhalt von Arbeitsplätzen notwendig gewordene Kapitalerhöhung in Höhe von 5 Milliarden Euro und die Risikoabschirmung über 12,7 Milliarden Euro seien von der Europäischen Union nach Vorlage eines Umstrukturierungsplans genehmigt worden, so der Finanzminister. Dieser sehe unter anderem die Umwandlung der bisher als Anstalt des öffentlichen Rechts geführten LBBW in eine Aktiengesellschaft nach deutschem oder europäischem Recht bis Ende 2013 sowie die Anpassung der Gremienstrukturen der LBBW an die einer Aktiengesellschaft bis Ende 2010 vor. Die Befugnisse der Gremien müssten sich zukünftig an den Regelungen des Deutscher Corporate Governance Kodex orientieren.

Durch das Gesetz werde die Trägerversammlung in eine Hauptversammlung umgewandelt und zukünftig dem Aktiengesetz entsprechende Befugnisse haben. Das zentrale Überwachungsorgan der LBBW werde der Aufsichtsrat, der an die Stelle des bisherigen Verwaltungsrats trete. Hierdurch solle eine klare Aufgabenverteilung und Bündelung der Verantwortung bei einem Aufsichtsorgan erreicht werden, so Stächele.

„Der neu zu bildende Aufsichtsrat setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen und wird - wegen der erforderlichen Ausrichtung am Aktienrecht - keine stellvertretenden Mitglieder mehr haben. Die Drittelparität des Aufsichtsrats bleibt erhalten. Sieben Mitglieder werden von den Beschäftigten der LBBW gewählt. Die 14 weiteren Mitglieder werden von den Trägern entsandt. Bei sieben der entsandten Mitglieder, darunter dem Aufsichtsratsvorsitzenden, muss es sich um von den Trägern unabhängige sachverständige Personen handeln“, erläuterte der Finanzminister.

Der Aufsichtsrat sei innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zu bilden. Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats solle noch vor der Sommerpause erfolgen. Mit der Konstituierung des Aufsichtsrats trete dieser an die Stelle des Verwaltungsrats und die Hauptversammlung an die Stelle der Trägerversammlung. Gleichzeitig ende die Amtszeit der Mitglieder von Verwaltungsrat und Trägerversammlung. Entsprechendes gelte für die bisherigen Ausschüsse, die durch neu gebildete Ausschüsse ersetzt würden, so Finanzminister Willi Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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