Kommunen

Erste Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission des Landes und der Kommunen

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„Es ist eine Aufgabe des Landes, dafür zu sorgen, dass die Gemeinden und Landkreise angemessen finanziell ausgestattet sind und ihre Aufgaben erfüllen können. Dies erfordert vielfältige Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der kommunale Finanzausgleich. Entscheidungen in diesem Bereich berühren immer auch die verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltung. Deshalb haben wir mit der Gemeinsamen Finanzkommission ein neues Gremium geschaffen, das sich mit allen wichtigen Finanzfragen zwischen Land und Kommunen befassen wird.“ Dies erklärte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Montag (26. März 2007) in Stuttgart anlässlich des ersten Zusammentretens der Gemeinsamen Finanzkommission des Landes und der Kommunen.

Dem neuen Gremium gehören neben dem Finanzminister, der den Vorsitz übernimmt, Vertreter des Staatsministeriums und des Innenministeriums sowie die Hauptgeschäftsführer des Gemeindetages, des Städtetages und des Landkreistages an. Die Gemeinsame Finanzkommission und ihre Aufgaben sind im Finanzausgleichsgesetz verankert. Hauptaufgabe der Kommission ist es, die Finanzentwicklung von Land und Kommunen zu beobachten und der Landesregierung und dem Landtag Empfehlungen für die finanzielle Ausstattung der Kommunen zu geben. „Wir streben im Verhältnis zu den Kommunen einvernehmliche Lösungen an. Sollte dies in einzelnen Fragen nicht möglich sein, ist ausdrücklich vorgesehen, dass sich die kommunalen Vertreter an den Ministerpräsidenten wenden können“, erläuterte der Finanzminister.

In den nächsten Monaten werde sich die Kommission zunächst mit der Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs befassen. Im Mittelpunkt der Beratungen stehe dabei die Verteilung der so genannten Schlüsselzuweisungen. „Dabei geht es um die Verteilung von jährlich zirka 2 Milliarden Euro auf die Städte und Gemeinden des Landes. Insgesamt betragen die Nettoleistungen des Landes an die Kommunen im Jahr 2007 voraussichtlich rund 5,5 Milliarden Euro. Bei diesen Verteilungsfragen sind die Interessen zwischen kleineren Gemeinden und größeren Städten ähnlich unterschiedlich wie zwischen den Ländern im Länderfinanzausgleich. Um so wichtiger ist es, dass wir mit der neuen Kommission die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen dauerhaft auf eine verlässliche und den Interessen aller Seiten Rechnung tragende Grundlage stellen“, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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