„Mit der auf Bundesebene geplanten Grundgesetzänderung werden die Handlungsspielräume bei der Umsetzung des Konjunkturpakets erweitert. Den Kommunen eröffnet sich damit die Möglichkeit, Mittel auch für Vorhaben einzusetzen, die erst nach einer im Juli geplanten Grundgesetzänderung förderfähig sind. Um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, müssen die notwendigen Korrekturen nun möglichst rasch erfolgen. Die Kommunen können daher bereits im laufenden Anmeldeverfahren Maßnahmen benennen, die erst nach einer Verfassungsänderung zulässig werden. Dieses Verfahren trägt dem Ziel des Konjunkturpakets, zügig wirtschaftliche Impulse zu setzen, Rechnung,“ sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (1. April 2009) in Stuttgart.
Nach dem Beschluss der Föderalismuskommission II sei eine Erweiterung des Anwendungsbereichs von Artikel 104 b Grundgesetz vorgesehen. Danach könne der Bund Finanzhilfen auch ohne eigene Gesetzgebungskompetenz gewähren, wenn außergewöhnliche Notsituationen - wie die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise - vorlägen. Mit dieser geplanten Änderung der Verfassung werde auch der eingeschränkte Anwendungsbereich der vom Bund im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes bereitgestellten Fördermittel erheblich erweitert. Dies habe nun der Bund in einem Anwendungsschreiben bestätigt, so der Minister.
Die Regierungspräsidien würden die Bewilligungsbescheide auf dieser neuen Grundlage erlassen. Die Bewilligung von Vorhaben, die erst mit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung förderfähig würden, seien aufschiebend bedingt, so Stächele.
„Die Frist für die Anmeldung von Fördervorhaben der Kommunen wird im Vorgriff auf die Grundgesetzänderung verlängert. Damit haben die Kommunen die Chance, ihre Projekte der neuen Situation anzupassen. Diese Flexibilisierung gibt den Kommunen die notwendigen Spielräume, um die Mittel sinnvoll und zweckgerichtet vor Ort verwenden zu können. Dies ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung,“ sagte Finanzminister Stächele abschließend.
Hinweis:
Die Äußerung des Bundes und das Informationsschreiben des Finanzministeriums an die kommunalen Spitzenverbände sind auf der Homepage des Finanzministeriums Baden-Württemberg abrufbar unter "Konjukturprogramme / Förderbereiche des ZIP".
Quelle:
Finanzministerium