Finanzkontrolle

EU-Finanzkontrolle des Landes

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„Die EU-Finanzkontrolleure des Landes erfüllen eine wichtige Aufgabe. Sie stellen sicher, dass die europäischen Fördermittel zielgenau verwendet werden und der jeweilige Zweck des Programms erreicht wird. Dies ist gerade jetzt wichtig, denn neben nationalen Maßnahmen sind auch diese Fördermittel geeignet, die Folgen der momentanen Wirtschaftskrise abzumildern. Die abschließende Beurteilung durch die baden-württembergische Finanzkontrolle ist wesentliche Voraussetzung für den endgültigen Zufluss der Finanzhilfen. Das Verfahren für die Vergabe der Fördermittel ist komplex. Gerade deshalb ist eine Überprüfung nötig, damit eine ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Gelder gewährleistet ist. Wir schaffen hierdurch Transparenz und Vertrauen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (12. Oktober 2009) in Stuttgart.

Die Finanzkontrolleure für EU-Maßnahmen seien in Baden-Württemberg im Finanzministerium angesiedelt. Der Minister erläuterte hierzu: „Die EU-Finanzkontrolle ist in die operative Umsetzung von EU-Förderprogrammen nicht eingebunden. Vielmehr prüft sie als unabhängige Stelle in sachgerechter Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundes- sowie operativ tätigen Landesministerien die ordnungsgemäße Mittelverwendung und erstellt hierüber Prüfzertifikate an die EU-Kommission. Da die EU-Finanzkontrolle ihrerseits von der Kommission geprüft wird, bilden diese abschließenden Berichte eine wesentliche Grundlage für die EU-Förderung im Land. Die Prüfer der EU-Finanzkontrolle verschaffen den Empfängern der Fördergelder also Rechtssicherheit.“

Beispielsweise stellt die Europäische Union Mittel im Bereich der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) Baden-Württemberg für die Jahre 2007 bis 2013 mehr als 143 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Im gleichen Förderzeitraum werden für Einrichtungen des Landes, die Menschen dabei helfen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 266 Millionen Euro bereit gestellt.

Wichtig sei, so Stächele, dass sich die Tätigkeit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht auf die reine Prüfung beschränkt. Vielmehr finde eine Beratung und Unterstützung der mit den Förderprogrammen befassten Stellen bis hin zu den Antragstellern statt. Denn das Verfahren für die Vergabe der Subventionen sei komplex. „Ziel der Prüferinnen und Prüfer der EU-Finanzkontrolle ist es zu gewährleisten, dass die Baden-Württemberg zustehenden EU-Fördergelder im Agrar-, Wirtschafts-, Forschungs- und Bildungsbereich des Landes verbleiben,“ so der Finanzminister abschließend.

Quelle:

Finanzministerium

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