„Die Erbschaftsteuer steht gegenwärtig im Zentrum der steuerpolitischen Diskussion. Da die Bewertung von Betriebsvermögen und Grundbesitz dem Verkehrswert angeglichen werden muss, hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2008 die Bewertungsregeln neu zu fassen. Trotz der gegenwärtigen Verzögerungen bin ich zuversichtlich, dass der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist nicht ausreizen wird und die Neuregelung im Frühjahr nächsten Jahres verabschiedet werden kann. Es geht hierbei nicht nur um das Steueraufkommen, auf das wir nicht ohne Weiteres verzichten können, sondern auch um Rechts- und Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Mittwoch (17. Oktober 2007) anlässlich der Amtseinführung von Matthias Jacobi als Vorsteher des Finanzamts Heidelberg.
Eine Erbschaftsteuererhöhung, wie sie von Teilen der Sozialdemokraten gefordert werde, lehne die Landesregierung entschieden ab. Die Reform der Erbschaftsteuer solle aufkommensneutral gestaltet werden. Deshalb müsse das Mehraufkommen aus den höheren Wertansätzen durch so genannte Verschonungsregelungen wieder zurückgegeben werden. „Im Bereich des Betriebsvermögens müssen wir zu der bereits angekündigten Erleichterung der Unternehmensnachfolge kommen. Dies dient nicht zuletzt der Sicherung von Arbeitsplätzen“, betonte der Finanzminister.
Neben der Steuerpolitik ging der Minister auch auf die Situation der Steuerverwaltung ein. „Die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter ist von beeindruckend hoher Qualität“, betonte Stratthaus. Als problematisch erweise sich aber die weithin als unbefriedigend empfundene Beförderungssituation, die sich in den letzten Jahren wegen der geringen Zahl der in den Ruhestand gehenden Mitarbeiter zunehmend verschlechtert habe. Deshalb bestehe dringender Handlungsbedarf. „Nach zwei großen Stellenhebungsprogrammen in der letzten Legislaturperiode hat die Landesregierung mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 nun ein weiteres Stellenhebungsprogramm für den mittleren Dienst der Steuerverwaltung mit insgesamt 600 Stellenhebungen aufgelegt. Für den gehobenen Dienst werden wir die Finanzierbarkeit eines Stellenhebungsprogramms intensiv prüfen und nach Möglichkeit umsetzen“, so Stratthaus weiter.
Abschließend dankte Finanzminister Gerhard Stratthaus dem bisherigen Vorsteher Dr. Carl Gerber für seine jahrzehntelange verdienstvolle und erfolgreiche Arbeit. Dem neuen Vorsteher Matthias Jacobi und wünschte er viel Erfolg bei der Leitung des Finanzamts Heidelberg.
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Finanzamt Heidelberg:
Das Finanzamt Heidelberg ist das viertgrößte Finanzamt in Baden-Württemberg. Es ist in 25 Sachgebiete gegliedert und beschäftigt heute über 400 Bedienstete. Der Amtsbezirk umfasst die Stadt Heidelberg und 17 Gemeinden aus dem Rhein-Neckar-Kreis mit rund 316.000 Einwohnern. Zum 1. Oktober 2006 wurde im Rahmen der Verwaltungsreform die örtliche Zuständigkeit für 7 Gemeinden an das Finanzamt Sinsheim abgegeben. Durch diese Gebietsarrondierung wurde das Finanzamt Sinsheim auf die erforderliche Mindestzahl von 100 Vollzeitmitarbeitern aufgestockt und so als selbständiges Finanzamt erhalten. Seit 2006 ist das Finanzamt in Heidelberg-Wieblingen in zwei modernen Gebäuden optimal untergebracht. Das Steueraufkommen des Finanzamtes betrug 2006 2,7 Milliarden Euro.
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Leitender Regierungsdirektor a.D. Dr. Carl Gerber:
Carl Gerber wurde 1942 in Straubing in Niederbayern geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin und Heidelberg trat er nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und einer kürzeren Tätigkeit als Rechtsanwalt 1972 beim Finanzamt Heidelberg in den Dienst der Steuerverwaltung des Landes ein. Von 1973 bis 1974 war er Sachgebietsleiter und ständiger Vertreter des Vorstehers beim Finanzamt Sinsheim, danach Vorsteher beim Finanzamt Mosbach. 1989 wurde Dr. Gerber an die Oberfinanzdirektion Karlsruhe versetzt und war dort bis 1992 Referent für Organisation und Abgabenordnung. Im Dezember 1992 übernahm er die Leitung des Finanzamts Heidelberg, die er bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1. April 2007 inne hatte.
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Leitender Regierungsdirektor Matthias Jacobi:
Matthias Jacobi wurde 1958 in Koblenz geboren. Nach Abitur und Wehrdienst begann er zunächst beim Finanzamt Ludwigshafen mit der Ausbildung für den gehobenen Dienst, die er mit der Steuerinspektorenprüfung abschloss. Nach kurzer Zeit in der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg auf, das er 1988 mit dem ersten juristischem Staatsexamen abschloss. Nach der zweiten Staatsprüfung trat er 1991 beim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt in den Dienst der Steuerverwaltung des Landes. Dort war er eineinhalb Jahre als Sachgebietsleiter tätig bis er 1992 an das Finanzministerium Baden-Württemberg wechselte. Hier war er zunächst als Referent im Bereich der Steuerpolitik, danach als Lohnsteuerreferent und schließlich als stellvertretender Referatsleiter für den Bereich Verkehrsteuern, Bewertung und Erbschaftsteuer eingesetzt. Mit Wirkung vom 1. August 2007 wurde er an das Finanzamt Heidelberg versetzt und zum Vorsteher dieses Amtes bestellt.
Quelle:
Finanzministerium