„Im Mittelpunkt der steuerpolitischen Diskussion steht derzeit die Reform der Erbschaftsteuer. Die bisherige Bewertung von Grundbesitz und Betriebsvermögen war nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar und muss deshalb bis spätestens 31.12.2008 neu geregelt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf hat eine aufkommensneutrale Reform zum Ziel und zeichnet sich durch eine Anhebung der persönlichen Freibeträge und eine weitgehende Freistellung des Betriebsvermögens aus. Am vorliegenden Gesetzentwurf besteht aber noch Änderungsbedarf, um eine für Unternehmen und Steuerverwaltung praktikable und damit akzeptable Regelung zu erreichen.“ Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Montag (28. April 2008) in Mannheim anlässlich der offiziellen Amtseinführung von Thomas Riedel als Vorsteher des Finanzamts Mannheim-Stadt.
Der Finanzminister sprach sich dafür aus, die zur Verschonung des Betriebsvermögens vorgesehenen Behaltefristen einheitlich auf 10 Jahre festzulegen. Bei einer Betriebsaufgabe während dieser Frist solle es nur eine zeitanteilige Nachbelastung geben. Im Bereich der Steuerklassen sei nicht akzeptabel, dass nach dem Entwurf selbst Geschwister fremden Dritten gleichgestellt seien. Darüber hinaus sprach sich Stratthaus für die Beibehaltung des bisherigen Unsicherheitsabschlags von 20 Prozent bei der Bewertung von Grund und Boden aus.
Anschließend ging der Finanzminister auf die Situation der Beschäftigten in der Steuerverwaltung ein. „Hier arbeiten hochqualifizierte und engagierte Mitarbeiter. Im allgemeinen werden aber die Beförderungsbedingungen in der Steuerverwaltung als unbefriedigend empfunden. Um diesen Mangel zu beseitigen, haben wir in den letzten Jahren mehrere Stellenhebungsprogramme ins Leben gerufen“, sagte Stratthaus. Nach 600 Stellenhebungen im Doppelhaushalt 2007/2008 für den mittleren Dienst seien jetzt insgesamt 200 Stellenhebungen für den gehobenen Dienst beschlossen, von denen bereits 100 im Nachtragshaushalt 2008 berücksichtigt worden seien. Weitere 100 Stellenhebungen seien für den Staatshaushaltsplan 2009 vorgesehen.
„Alle derartigen Maßnahmen kosten Geld. Die Haushaltskonsolidierung hat in Baden-Württemberg aber oberste Priorität. Ab 2008 werden wir dauerhaft keine neuen Schulden mehr aufnehmen und sogar Schulden tilgen. Dabei werden wir auch in den nächsten Jahren um weitere Einsparungen nicht herumkommen. Die Haushaltspolitik des Landes beschränkt sich aber nicht auf das Sparen. Investitionen in Bildung, Forschung und Infrastruktur sichern die Zukunft nachfolgender Generationen“, so Stratthaus. Abschließend wünschte Finanzminister Gerhard Stratthaus dem neuen Vorsteher des Finanzamts Mannheim-Stadt, Thomas Riedel, viel Erfolg in seiner neuen Aufgabe.
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Finanzamt Mannheim-Stadt
Das Finanzamt Mannheim Stadt ist eines der größeren Finanzämter Baden-Württembergs. Es ist in 17 Sachgebiete gegliedert und beschäftigt heute 272 Bedienstete. Der Amtsbezirk umfasst das Innenstadt-Geschäftszentrum von Mannheim und die Bereiche südlich des Neckars. Das Finanzamt ist auch für die beiden großen Hafengebiete Mühlau- und Rheinauhafen zuständig. Im Amtsbezirk leben 132 000 Einwohner. Die Zuständigkeit der Betriebsprüfungshauptstelle des Finanzamts umfasst auch die Betriebe im Bereich der Finanzämter Mannheim-Neckarstadt, Weinheim und Schwetzingen. Die zentrale Finanzkasse und die Kraftfahrzeugsteuerstelle sind für beide Mannheimer Finanzämter zuständig. Das Gesamtsteueraufkommen beider Finanzämter betrug 2007 2,44 Milliarden Euro und ist nach einer Stagnation in den Jahren 2001 bis 2005 seit 2005 um ein Drittel gestiegen.
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Leitender Regierungsdirektor Thomas Riedel
Thomas Riedel wurde 1956 in Hamburg geboren. Nach Abitur und Grundwehrdienst studierte er in Berlin und Heidelberg Rechtswissenschaften und trat nach Ablegung beider juristischen Staatsprüfungen 1987 beim Finanzamt Weinheim als Regierungsassessor in die Steuerverwaltung des Landes ein. Er war zunächst Sachgebietsleiter bei den Finanzämtern Karlsruhe-Stadt, Mannheim-Neckarstadt und Heidelberg. 1998 wechselte er an die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, wo er als Organisationsreferent tätig war. Nach der Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen Karlsruhe und Stuttgart wurde er 2006 zum Referatsleiter für die Bereiche Organisation, Personal und Haushalt bestellt. Mit Wirkung vom 18. Februar 2008 wurde Thomas Riedel an das Finanzamt Mannheim-Stadt versetzt und zum Vorsteher dieses Amtes bestellt. Sein längjähriger Vorgänger, Leitender Regierungsdirektor a.D. Dr. Günther Heger, ging im September 2007 in den Ruhestand.
Quelle:
Finanzministerium