„In der Krise ist es wichtig, durch eine konjunkturgerechte Haushaltspolitik Wachstum zu ermöglichen. Denn Wachstum ist die Grundvoraussetzung für eine weitere Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. So haben die Konjunkturpakete die Bürgerinnen und Bürger bereits im zweistelligen Milliardenbereich entlastet und zusätzliche Investitionen in Zukunftsfelder ermöglicht. Weitere steuerliche Erleichterungen zu Beginn des nächsten Jahres sind vorgesehen. Diese Wachstumsimpulse unterstützen unsere Wirtschaft und sichern Arbeitsplätzen in unserem Land. Gleichzeitig war es richtig, die Schuldenbremse im Rahmen der Förderalismuskommission II im Grundgesetz zu verankern. Sie gibt den unumkehrbaren Pfad für den zwingend gebotenen Konsolidierungskurs vor. Denn die jetzige Generation darf nicht Zins und Tilgung auf die nachfolgenden Generationen verlagern.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (04. Dezember 2009) anlässlich der Einführung des neuen Leiters des Finanzamts Stuttgart IV.
„Neben dieser haushaltspolitischen Herausforderung ist und bleibt es unser Ziel, das Steuerrecht spürbar zu vereinfachen.“ Hier müsse zum einen der Gesetzgeber aktiv werden. Zum anderen könne aber auch das Besteuerungsverfahren weiter verbessert werden. Dies könne durch eine bessere Verständlichkeit der Steuererklärungsvordrucke und den Ausbau der beleglosen Kommunikation mit der Finanzverwaltung geschehen. Einen wichtigen Baustein auf dem Weg des Bürokratieabbaus werde die vorausgefüllte Steuererklärung darstellen. Dabei würde den Bürgerinnen und Bürgern anhand der bei ihrem Finanzamt vorhandenen Daten eine vorbereitete Erklärung zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzungen hierfür wolle man gemeinsam mit der neuen Bundesregierung schaffen, so Stächele.
Der Minister ging auch auf die Stellenhebungsprogramme in der Finanzverwaltung der letzten zwei Jahre ein. Im Doppelhaushalt 2007/2008 sei ein zusätzliches Stellenhebungsprogramm für den mittleren Dienst mit insgesamt 600 Stellenhebungen umgesetzt worden. Daneben seien insgesamt 200 Stellenhebungen für den gehobenen Dienst in den Jahren 2008 und 2009 ermöglicht worden. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jeden Tag vor der Herausforderung, das komplexe Steuerrecht in der Praxis anzuwenden. Diese Aufgabe erfüllen sie mit viel Engagement. Dafür möchte ich ihnen ausdrücklich Lob und Anerkennung aussprechen,“ sagte der Minister.
Abschließend dankte der Finanzminister dem bisherigen Leiter des Finanzamts Stuttgart IV, Herrn Hans-Peter Hoffman, für die geleistete erfolgreiche Arbeit. Herr Hoffman leitet nun das Finanzamt Stuttgart I. Dem stellvertretenden Amtsleiter, Herrn Dr. Wilfried Herter, sprach er seinen Dank für die engagierte Vertretung aus. Der Minister wünschte dem neuen Leiter des Finanzamts Stuttgart IV, Herrn Anton Hage, alles Gute und eine glückliche Hand für die anstehenden Aufgaben.
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Finanzamt Stuttgart IV
Das Finanzamt Stuttgart IV ist zentral für die Erhebung, kassentechnische Abrechnung und Vollstreckung von Steuerbescheiden in Stuttgart zuständig. Daneben setzt es die Kraftfahrzeugsteuer für das Stadtgebiet Stuttgart und zahlreiche umliegende Gemeinden fest. Außerdem berechnet das Finanzamt den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und zahlt ihn für das gesamte Land aus. Gleichzeitig ist das Finanzamt auch für die Erhebung der Gewerbesteuerumlage für das Land Baden-Württemberg zuständig. Auch die Aufteilung der Körperschaftsteuer auf die jeweiligen Standorte eines Unternehmens nimmt das Finanzamt Stuttgart IV für alle Finanzämter im Land vor. Im Finanzamt Stuttgart IV arbeiten 126 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2008 betrug das Steueraufkommen des Amtes 9,2 Milliarden Euro.
Anton Hage
Herr Hage wurde 1949 in Rottenburg am Neckar geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er in Tübingen. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 1975 führte ihn sein Referendariat nach Hechingen. 1978 trat Herr Hage nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen in die Finanzverwaltung ein. Seine erste Station war das Finanzamt Balingen. 1979 wechselte Herr Hage an das Finanzamt Nürtingen. Im Jahr 1985 wurde er im Innenministerium von Baden-Württemberg dem Landesbeauftragten für Datenschutz zugewiesen. Ein Jahr später erfolgte der Wechsel an das Finanzamt Bad Urach. Hier war Herr Hage als ständiger Vertreter des Vorstehers tätig. Ab 1988 arbeitete Herr Hage in der Oberfinanzdirektion Stuttgart als Referent für Vollstreckung und Verkehrssteuern. Innerhalb der Oberfinanzdirektion Stuttgart wechselte Herr Hage als Referent zunächst in das Referat für Erbschaft- und Schenkungsteuer und anschließend in das Referat für Außenprüfung. Im November 2009 wurde Herr Hage zum Vorsteher des Finanzamts Stuttgart IV bestellt.
Quelle:
Finanzministerium