„Das Gebot einer nachhaltigen Haushaltspolitik verpflichtet dazu, gerade in einer Phase der konjunkturellen Erholung in den Anstrengungen um eine Konsolidierung nicht nachzulassen. Die jetzige Aktivgeneration darf nicht zur Besitzstandsgeneration werden. Die Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Zukunftspakets durch das Haushaltsbegleitgesetz ist daher zu begrüßen." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (30. September 2010) in Berlin.
Damit werden für die Jahre 2011 bis 2014 Entlastungen für die öffentlichen Haushalte von insgesamt über 20 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Ebenso wird das Bestreben der Bundesregierung unterstützt, bei ihren Sparanstrengungen sowohl auf soziale Ausgewogenheit zu achten, als auch das Wachstumspotenzial der Wirtschaft nicht zu gefährden. Denn eine gerechte Lastenverteilung sei wesentlich für eine breite Akzeptanz des Sparpakets, so der Minister.
Bei den geplanten Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes müsse jedoch ernsthaft geprüft werden, ob die Kürzung der Steuervergünstigungen für energieintensive Betriebe zielführend ist. Denn diese Steuervergünstigungen waren unerlässliche Voraussetzung dafür, dass es angesichts der im europäischen Vergleich ohnehin hohen Energiepreise zu keiner übermäßigen Schwächung des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch die damalige „ökologische Steuerreform" kommen sollte. Es sei zu gewärtigen, dass anderenfalls erhebliche Mehrbelastungen für Unternehmen im Raum stünden, so Stächele.
Darüber hinaus sei zu bedenken, dass die Mehreinnahmen aus der Abschaffung von Ausnahmeregelungen ausschließlich dem Bund zu Gute kämen. Da die Energie- bzw. Stromsteuer bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig sei, ergäben sich spürbare Mindereinnahmen für Länder und Kommunen. „Die Entlastungsmaßnahmen für den Bund dürfen nicht zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen. Eine Konsolidierung des Bundes zu Lasten der Länder kann nicht im wohlverstandenen Interesse der Bundes liegen." Gleiches gelte für die Besteuerung von Kernbrennelementen. Ohne eine angemessene Beteiligung der Länder an den zu erwartenden Einnahmen drohten hier weitere nicht hinnehmbar Steuerausfälle, betonte der Finanzminister.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg