„Der Verordnungsentwurf zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz sieht vor, dass allein ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums darüber entscheidet, welche Staaten auf die Liste der sogenannten „nicht kooperativen Staaten“ gesetzt werden. Dies hat weitreichende wirtschaftliche Folgen, gerade in den Ländern im grenznahen Raum und ist daher inakzeptabel. Baden-Württemberg hat schon frühzeitig auf dieses Problem hingewiesen. Zu begrüßen ist daher der Beschluss des Finanzausschusses des Bundesrates. Demnach soll bei jeder Entscheidung über die Einordnung eines Staates nun der Bundesrat eingebunden werden.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (3. September 2009) anlässlich der Beschlussfassung des Finanzausschusses.
Schon im Vorfeld habe der Bundesfinanzminister einen nicht tolerablen Gesetzentwurf unterbreitet, der - wenn er verabschiedet worden wäre - weit über das eigentliche Ziel der Bekämpfung der Steuerhinterziehung hinausgeschossen wäre. Gerade die Handelsbeziehungen zur Schweiz hätten Schaden genommen. Auch hier habe Baden-Württemberg wichtige Änderungen erreicht, die bei dem nun beschlossenen Gesetzentwurf berücksichtigt worden seien. „Um es ganz klar zu sagen: Steueroasen müssen uns beim Kampf gegen Steuerhinterziehung unterstützen. Die nun vorgesehenen Instrumentarien berücksichtigen aber auch die wirtschaftlichen Verflechtungen und verhindern einen Flurschaden. Zudem zeigt sich die stärkere Bereitschaft unserer Nachbarländer an einer effektiven Amtshilfe. Gerade wurde mit Liechtenstein ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen“, so Stächele.
„Aufgrund der internationalen Verflechtungen unserer Wirtschaft müssen wir bei diesen Maßnahmen Maß und Mitte wahren. Die heutige Entscheidung des Finanzausschusses ist von großer Wichtigkeit, um die Länder, die für den Vollzug der Steuern originär zuständig sind, angemessen am Verfahren zu beteiligen“, sagte Finanzminister Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium