„Die bisher gängigen Vergütungsstrukturen im Finanzsektor sind stark an kurzfristigen Kriterien ausgerichtet. Sie belohnen einseitig kurzfristigen Erfolg, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren. Damit verleiten sie dazu, den langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren. Eine solche Vergütungspolitik setzt Fehlanreize und führt dazu, dass die Finanzmarktakteure übermäßige Risiken eingehen. Dies war eine Ursache der Finanzmarktkrise. Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, haben wir heute im Finanzausschuss des Bundesrates dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen grünes Licht gegeben. Mit der Gesetzesänderung sollen die Vergütungen von Geschäftsleitern und Mitarbeitern sowie Aufsichtsräten im Banken- und Versicherungsbereich neuen Regeln unterworfen werden. Die Vergütungen müssen künftig stärker auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet und eingegangene Risiken angemessen berücksichtigt werden.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (11. März 2010) in Berlin.
Der Gesetzesentwurf ergänze die gesetzlich geregelten Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Anforderungen an angemessene und transparente Vergütungssysteme, die auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet seien, so Stächele. Damit schnell und flexibel auf den Markt reagiert werden könne, werde das Bundesfinanzministerium ermächtigt, die näheren Einzelheiten hinsichtlich der diesbezüglichen Anforderungen durch zwei begleitenden Rechtsverordnungen zu regeln. Darunter fielen insbesondere die Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, einschließlich der Entscheidungsprozesse, der Zusammensetzung der Vergütung, der Ausgestaltung der Vergütungsparameter, der Leistungszeiträume sowie hinsichtlich der Offenlegung der Ausgestaltung der Vergütungssysteme und der Zusammensetzung der Vergütung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalte die Befugnis, im Falle der Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen, die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken. „Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, angesichts der wirtschaftlichen Situation eines Instituts oder Versicherungsunternehmens unangemessen hohe Bonuszahlungen zu unterbinden“, betonte der Finanzminister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg