Bundesrat

Finanzausschuss des Bundesrates gibt grünes Licht für angemessene und transparente Vergütungssysteme im Banken- und Versicherungsbereich

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Die bisher gängigen Vergütungsstrukturen im Finanzsektor sind stark an kurzfristigen Kriterien ausgerichtet. Sie belohnen einseitig kurzfristigen Erfolg, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren. Damit verleiten sie dazu, den langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren. Eine solche Vergütungspolitik setzt Fehlanreize und führt dazu, dass die Finanzmarktakteure übermäßige Risiken eingehen. Dies war eine Ursache der Finanzmarktkrise. Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, haben wir heute im Finanzausschuss des Bundesrates dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen grünes Licht gegeben. Mit der Gesetzesänderung sollen die Vergütungen von Geschäftsleitern und Mitarbeitern sowie Aufsichtsräten im Banken- und Versicherungsbereich neuen Regeln unterworfen werden. Die Vergütungen müssen künftig stärker auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet und eingegangene Risiken angemessen berücksichtigt werden.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (11. März 2010) in Berlin.

Der Gesetzesentwurf ergänze die gesetzlich geregelten Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Anforderungen an angemessene und transparente Vergütungssysteme, die auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet seien, so Stächele. Damit schnell und flexibel auf den Markt reagiert werden könne, werde das Bundesfinanzministerium ermächtigt, die näheren Einzelheiten hinsichtlich der diesbezüglichen Anforderungen durch zwei begleitenden Rechtsverordnungen zu regeln. Darunter fielen insbesondere die Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, einschließlich der Entscheidungsprozesse, der Zusammensetzung der Vergütung, der Ausgestaltung der Vergütungsparameter, der Leistungszeiträume sowie hinsichtlich der Offenlegung der Ausgestaltung der Vergütungssysteme und der Zusammensetzung der Vergütung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalte die Befugnis, im Falle der Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen, die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken. „Dadurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, angesichts der wirtschaftlichen Situation eines Instituts oder Versicherungsunternehmens unangemessen hohe Bonuszahlungen zu unterbinden“, betonte der Finanzminister abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Historische Schwarz-Weiß-Aufnahme von Matthias Erzberger, sitzend an einem Schreibtisch mit Aktenstapel, aufgenommen in einem Innenraum. Foto aus dem Bundesarchiv.
Rede

Steuerreform als Staatsreform – Matthias Erzbergers Vermächtnis

Finanzminister Danyal Bayaz steht vor dem Kunstgebäude am Schlossplatz in Stuttgart, angelehnt an eine Glasfassade, die Details der Gebäudestruktur widerspiegelt.
Haushalt

Land schnürt Milliardenpaket für die Kommunen

Green Bond BW
Green Bond BW

Fünfter Green Bond: Land steigert Volumen erneut

Porträt von Diana Marquardt, neue Amtsleiterin des Amts Ulm von Vermögen und Bau Baden-Württemberg (links), und Simon Schneider, neuer Amtsleiter des Staatlichen Hochbauamts Ulm im Bundesbau Baden-Württemberg (rechts), aufgenommen in Ulm.
Personal

Neue Leitungen bei Vermögen und Bau Ulm und beim Staatlichen Hochbauamt Ulm

Podcast

Was muss sich in der Steuerverwaltung ändern, Florian Köbler?

Außenansicht Polizeireviers in Horb am Neckar
Vermögen und Bau

Feierliche Übergabe des Polizeireviers in Horb am Neckar

Baubeginn Visualisierung des Stalls Domäne Hochburg
Vermögen und Bau

Neuer Milch- und Jungviehstall für die Staatsdomäne Hochburg Emmendingen

Screenshot vom Digitaler Geschäftsbericht 2024 der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
Digitaler Geschäftsbericht

Geschäftsbericht 2024 von Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist online

Ökostrom Photovoltaikanlage

Land bei Strombeschaffung für 2025 Spitze im Bundesvergleich

Oberfinanzpräsident Bernd Kraft (links) und Finanzstaatsekretärin Gisela Splett (rechts)
Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung 2024: Erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerbetrug

Finanzamtsgebäude Balingen
Amtsleiterwechsel

Neue Leiterin des Finanzamts Balingen

Visualisierung des fünften Bauabschnitt der Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte
Vermögen und Bau

Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte

Podcast

Wie retten wir das Vertrauen in Politik und Staat, Hendrik Wieduwilt?

Luftaufnahme des neuen Büro- und Laborgebäudes der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe mit begrünten Dachflächen und Photovoltaikanlagen, umgeben von weiteren Bürogebäuden und Grünflächen.
Hochbau

Neues Büro- und Laborgebäude für die Landesanstalt für Umwelt

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Lehrerstellen falsch ausgewiesen