„Zur Stärkung des Schutzes von Anlegern und Verbrauchern unterstützt der Finanzausschuss des Bundesrates wichtige gesetzgeberische Maßnahmen. Die Krise hat gezeigt, dass Anleger besser geschützt werden müssen. Es gilt, klare und nachvollziehbare Schlussfolgerungen aus der Banken- und Finanzmarktkrise zu ziehen, um das Vertrauen der Anleger wiederherzustellen. Mit diesem Gesetz kommen wir ein Stück voran." Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Donnerstag (21. Oktober 2010) in Berlin.
Nach dem so genannten Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wird bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eine Datenbank eingerichtet. Hier müssen sich alle Anlageberater, Vertriebsverantwortlichen und Überwachungs-Beauftragten sämtlicher Kreditinstitute und Finanzdienstleister registrieren lassen. Wichtiger Teil der Registrierung ist zudem der Nachweis, dass die Berater sachkundig sind. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht können Geldbußen verhängt werden. Zudem kann die BaFin die Tätigkeit des jeweiligen Anlageberaters untersagen, bis dieser die fehlende Sachkunde erworben hat. Darüber hinaus werden die Verhaltenspflichten der Anlageberater verschärft. Bei einer Falschberatung von Anlegern oder fehlenden Informationen über Bankenprovisionen kann die BaFin künftig die Tätigkeit des entsprechenden Beraters für die Dauer von bis zu zwei Jahren untersagen. Verstöße gegen die Anordnungen der BaFin kann diese mit Bußgeldern bis zu 200.000 Euro ahnden.
Geplant ist darüber hinaus, Informationsblätter für Finanzprodukte einzuführen, mit denen Institute ihre privaten Anleger bei der Beratung kurz und verständlich über die Risiken, Erträge und Kosten der Geldanlage aufklären müssen. „Durch diese ‚Beipackzettel’ sollen Verbraucher die für sie geeigneten Anlageprodukte leichter erkennen und miteinander vergleichen können."
Weiterhin sollen Mindesthaltefristen für Anteile an offenen Immobilienfonds eingeführt werden. Denn offene Immobilienfonds haben in der Banken- und Finanzmarktkrise deutliche Schwachstellen gezeigt. Viele institutionellen Anleger haben in großem Umfang Anteile zurückgegeben. Folge war, dass die Fonds ihre Anleger mangels ausreichender Liquidität teilweise nicht bedienen konnten und wiederholt Schließungen von Fonds eintraten. „Ein grundsätzliches Problem bei offenen Immobilienfonds ist, dass langfristige Anlagen wie Immobilien mit kurzfristigen Anlagegeldern nicht nachhaltig und krisenfest finanziert werden können. Daher sollen künftig alle Anleger ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten. Eine Ausnahme muss allerdings für Beträge bis zu 15.000 Euro pro Quartal gelten, um den besonderen Interessen von Kleinanlegern Rechnung zu tragen."
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg