Steuern

Finanzminister begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Steuervollzug in der Krise

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Das Bundesverfassungsgericht bestätigt einmal mehr den Grundsatz, dass die Finanzbehörden bei Festsetzung und Erhebung von Steuern wirtschaftliche Krisen von Steuerbürgern oder Unternehmen zur Vermeidung unbilliger Härten angemessen in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen müssen. Die erneute Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht sei dennoch im Sinne eines einheitlichen Steuervollzugs der Länder zu begrüßen." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (15. Oktober 2009) in Stuttgart.

„Baden-Württemberg ist das Land des Mittelstandes. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie sind von der Finanz- und Wirtschaftskrise besonders betroffen, da unsere Abhängigkeit von Exporten hoch ist. Bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern werden mögliche wirtschaftliche Notsituationen berücksichtigt. Dazu gehört es selbstverständlich auch, unbillige Härten für unsere Unternehmer zu vermeiden und bei Entscheidungen mit aufschiebender Wirkung gegebenenfalls auf die Beibringung einer Sicherheitsleistung zu verzichten," so Stächele.

In dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall sei einem Unternehmer einstweiliger Rechtsschutz in Form einer Aussetzung der Vollziehung nur unter überhöhter Sicherheitsleistung zugestanden worden. Damit aber, so das höchste Gericht, werde die Garantie des effektiven Rechtsschutzes verletzt. Das zuständige Finanzamt hätte genauer überprüfen müssen, ob hier nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein Verzicht auf die Sicherheitsleistung geboten war, so das Verfassungsgericht. Das Grundgesetz verbiete es, den Zugang zu einem Rechtsbehelf - dazu gehöre auch die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung - in aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren.

Bei der Prüfung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren nehmen baden-württembergische Finanzämter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stets Rücksicht auf die finanziellen Schwierigkeiten der Betroffenen. Gerade in diesen Fällen müsse im Zuge der vom Gesetzgeber verlangten pflichtgemäßen Ermessensausübung genau geprüft werden, ob eine Sicherheitsleistung zumutbar sei, sagte Stächele.

Auch das den Veranlagungs- und Vollstreckungsstellen der Finanzämter darüber hinaus zur Verfügung stehende gesetzliche Instrumentarium lasse ausreichend Raum für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Notsituationen von Unternehmen, so der Finanzminister. Als Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern komme die Stundung, der (Teil-) Erlass, die abweichende Festsetzung oder der Vollstreckungsaufschub in Betracht. Entsprechende Anträge seien bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen. „Die Finanzämter in Baden-Württemberg wägen bei ihren Ermessensentscheidungen die gesamten Umstände des Einzelfalls ab, reagieren in Notlagen entsprechend und finden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben praxisgerechte Lösungen", führte der Finanzminister aus.

Quelle:

Finanzministerium

Weitere Meldungen

Screenshot vom Digitaler Geschäftsbericht 2024 der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
Digitaler Geschäftsbericht

Geschäftsbericht 2024 von Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist online

Ökostrom Photovoltaikanlage

Land bei Strombeschaffung für 2025 Spitze im Bundesvergleich

Oberfinanzpräsident Bernd Kraft (links) und Finanzstaatsekretärin Gisela Splett (rechts)
Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung 2024: Erfolgreiches Vorgehen gegen Steuerbetrug

Finanzamtsgebäude Balingen
Amtsleiterwechsel

Neue Leiterin des Finanzamts Balingen

Visualisierung des fünften Bauabschnitt der Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte
Vermögen und Bau

Sanierung des Bildungs- und Beratungszentrums für Hörgeschädigte

Podcast

Wie retten wir das Vertrauen in Politik und Staat, Hendrik Wieduwilt?

Luftaufnahme des neuen Büro- und Laborgebäudes der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe mit begrünten Dachflächen und Photovoltaikanlagen, umgeben von weiteren Bürogebäuden und Grünflächen.
Hochbau

Neues Büro- und Laborgebäude für die Landesanstalt für Umwelt

Leere Holzstühle in einem Klassenzimmer, unscharfe grüne Tafel im Hintergrund.
Haushalt

Lehrerstellen falsch ausgewiesen

Eröffnung der Amur-Tiger-Anlage
Vermögen und Bau

Eröffnung der neuen Anlage für Amur-Tiger in der Wilhelma

Grundsteinlegung Ersatzbau Chemie Hochschule Reutlingen Außenperspektive
Vermögen und Bau

Grundstein für den Neubau Chemie der Hochschule Reutlingen gelegt

Familie bei der Gartenarbeit
Grundsteuer

Grundsteuer: Transparenzregister geht offline

Podcast

Wie sieht die Verwaltung der Zukunft aus, Danny Bürkli?

Ein Kran vor blauem Abendhimmel / Foto: Katherine McCormack
Bau

Planungen für die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Bruchsal eingestellt

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Agri PV-Anlage
Vermögen und Bau

Energieeinsparungen in den Landesgebäuden

Ackerfläche, im Hintergrund Bäume und blauer Himmel
Vermögen und Bau

Schanzacker: Umweltgutachten zur Bebaubarkeit liegt vor