Finanzpolitik

Finanzminister bei Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen in Freiburg

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„Die Staatsverschuldung in Deutschland hat mittlerweile den Betrag von 1,7 Billionen Euro erreicht. Jahrzehntelang wuchs der Schuldenberg schneller als die Wirtschaftsleistung. Ein 'Weiter so' kann es nicht geben. Denn wir dürfen nicht durch eine überbordende Staatsverschuldung der nachfolgenden Generation die Möglichkeit der politischen Zukunftsgestaltung und damit „die Luft zum Atmen“ nehmen. Deshalb sind nun umfangreiche Sparanstrengungen nötig. Die Krise in Griechenland hat einmal mehr gezeigt, dass die eingeführte Schuldenbremse des Grundgesetzes für Bund und Länder richtig und notwendig ist. Ab 2020 dürfen die Länder grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Der Bund muss bereits ab dem Jahr 2016 ohne neuen Schulden auskommen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (16. Juni 2010) anlässlich einer Veranstaltung des Wirtschaftsverbandes Industrieller Unternehmen in Freiburg.

„Trotz aller Sparbemühungen bleibt es weiter wichtig, in die Bereiche Bildung und Forschung zu investieren. Denn Bildung und Forschung sind die zentralen Säulen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft“, fuhr Stächele fort. In Baden-Württemberg sei man dabei auf einem guten Weg. Das Land belege zusammen mit der Region um Cambridge die Spitzenposition bei den Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung in Europa. 4,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts würden in Baden-Württemberg in Forschung und Entwicklung fließen. Diesen Spitzenplatz gelte es zu halten, so der Finanzminister.

Daneben rücke derzeit das Thema Steuervereinfachung immer mehr in den Vordergrund. Vor allem das Besteuerungsverfahren könne vereinfacht werden. So müsse zukünftig die beleglose Kommunikation mit dem Finanzamt ausgebaut werden. Dazu zähle beispielsweise die Ausweitung der elektronischen Rechnungsausstellung. Außerdem wolle man die Planungssicherheit für Unternehmen durch zeitnahe Betriebsprüfungen erhöhen. Eine weitere Vereinfachung sei die mit Finanzamtsdaten vorausgefüllte Steuererklärung. „Die Möglichkeiten für die elektronische Unterstützung im Besteuerungsverfahren sind noch nicht vollständig ausgeschöpft. Dieses Potential gilt es noch stärker zu nutzen. Davon werden beide Seiten profitieren, sowohl die Unternehmern als auch die Verwaltung,“ sagte Stächele abschließend.

Quelle:

Finanzministerium Baden-Württemberg

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