„Aufgrund einer weiterhin angespannten Wirtschaftslage brauchen wir eine ausschließlich konjunkturfördernde Ausrichtung der Steuerpolitik. Das eindeutige Wählervotum gibt uns jetzt die Möglichkeit zu gestalten und dringend benötigte Wachstumsimpulse zu setzen. Steuerliche Erleichterungen, die dem Mittelstand dienen, werden die Wachstumsschwäche überwinden helfen. Ein gutes Steuerrecht ist Ausfluss einer vernünftigen Wirtschafts- und Standortpolitik. Es soll die notwendigen Anreize zu wirtschaftlichem Wachstum setzen und damit Prosperität und Wohlstand befördern. Hier müssen wir noch besser werden.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele in seiner Rede auf dem Freiburger Mittelstandskongress am Mittwoch (30. September 2009).
Insbesondere krisenverschärfende Elemente des derzeitigen Unternehmensteuerrechts müssten beseitigt werden. Beispiele für einen dringenden Änderungsbedarf seien die Zinsschranke, d.h. die beschränkte Abzugsfähigkeit von betrieblichen Darlehenszinsen, und die Mantelkaufregelungen, wonach durch die Krise bedingte unternehmerische Verluste bei einer Restrukturierung untergingen, unterstrich der Minister. Zudem sei eine Reform des Erbschaftsteuerrechts für Unternehmen zwingend erforderlich. Die derzeitige Lohnsummenregelung, die zur steuerlichen Freistellung eingehalten werden müsse, könne bei vielen Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unbilligen Härten führen und den Bestand von Familienunternehmen gefährden, so Stächele.
„Weiterhin ist es unerlässlich, die Umsätze im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe wettbewerbsgleich mit dem Elsass und der Schweiz niedriger zu besteuern und daher die von der EU eingeräumte Möglichkeit des ermäßigten Steuersatzes zu nutzen. Gerade aufgrund der Grenzlage des Landes ist dies unerlässlich, um den heimischen Tourismus zu stärken“, so der Minister.
„In Deutschland wird es nur dann zügig bergauf gehen, wenn insbesondere die Leistungsträger alle Kräfte mobilisieren. Um es ganz klar zu sagen: Diese Leistungsträger werden durch das geltende Einkommensteuerrecht demotiviert. Denn inflationsbedingte Lohnerhöhungen führen zu einer überproportionalen Steuerlast. Jeder hinzuverdiente Euro wird unverhältnismäßig stärker besteuert. Diese als „kalte Progression“ bezeichnete Auswirkung ist nicht rein akademischer Natur, sondern real. Aber gerade jetzt kommt es darauf an, dass das Steuerrecht den Impuls unterstützt, sich noch stärker anzustrengen. Durch die kürzlich verabschiedeten Konjunkturpakte haben wir hier einen Einstieg geschafft. Im Rahmen unserer haushaltspolitischen Möglichkeiten müssen wir mit aufkommendem Wirtschaftswachstum diese Abstrafung der Leistungsträger beenden. Mit gezielten steuerlichen Maßnahmen können wir dringend benötigte Investitionen anstoßen“, sagte der Finanzminister.
Quelle:
Finanzministerium