„Bei aller grundsätzlichen Zustimmung zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds und der Einführung einer Bankenabgabe besteht aus Sicht der Länder noch erheblicher Korrekturbedarf. Zwar konnten im Verfahren einige Unebenheiten beseitigt werden, in dem beispielsweise die Förderbanken der Länder von der Bankenabgabe befreit werden. Aber die Einbeziehung der Sparkassen-, Genossenschafts- und Bürgschaftsbanken bleibt ein Ärgernis, das aus Sicht der Finanzminister nunmehr in einem Vermittlungsverfahren beseitigt werden sollte." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (11. November 2010) anlässlich der Beschlussfassung im Finanzausschuss des Bundesrates.
Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfügen bereits heute über bewährte und funktionierende Sicherungssysteme in Form von Institutsgarantien. Diese Garantien sorgen erfolgreich für eine ausreichende Liquidität und Solvenz der angeschlossenen Banken und sichern ihre Risiken umfassend ab. „Aus diesem Grund können die Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht vom Restrukturierungsfonds profitieren und sollten infolgedessen auch nicht einzahlen." Nicht ohne Grund waren gerade Sparkassen und Genossenschaftsbanken in der jüngsten Vergangenheit „sichere Häfen" für die Verbraucher und Anleger. Die Bürgschaftsbanken sind bei ihrer Arbeit engen Restriktionen unterworfen, so dass nennenswerte Risiken ebenfalls nicht entstehen können. Zudem bestehen bei einer Inanspruchnahme einer Bürgschaftsbank in hohem Maße so genannte Rückbürgschaften von Bund und Ländern. Bürgschaftsbanken wirken daher stabilisierend und nicht risikoverschärfend.
Zudem darf die Rechtsverordnung zur Bestimmung der Höhe der Bankenabgabe nicht ohne die Länder verabschiedet werden. Nachdem es sich bei dem vorliegenden Gesetz um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, ist die Zustimmung des Bundesrates zur Rechtsverordnung verfassungsrechtlich geboten. Die Bemessung der Bankenabgabe hat zudem für die Finanzplätze in Deutschland eine große Bedeutung. Denn Abgaben und deren Höhe sind ein nicht zu vernachlässigender Faktor im Bankenwettbewerb. Bisher ist jedoch vorgesehen, dass die entsprechende Rechtsverordnung durch die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. „Aufgrund der Auswirkungen der Bankenabgabe auf die Länder als Bankenstandorte besteht hier Änderungsbedarf."
„Ziel der Bankenabgabe und des Restrukturierungsfonds ist es, ein Instrument zu schaffen, mit dem Banken in Krisenzeiten gestützt werden können. Richtig ist, dass die hierfür benötigten Mittel in Zukunft nicht aus den öffentlichen Haushalten, sondern durch eine Bankenabgabe aus der Finanzbranche selbst kommen. Wir sollten aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Ein vernünftiger Kompromiss scheint möglich", sagte der Finanzminister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg