Finanzminister Gerhard Stratthaus nimmt Stellung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haushaltsnotlage Berlins

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„Das Urteil ist ein voller Erfolg, nicht nur für Baden-Württemberg, sondern für das ganze Land. Es kann nicht sein, dass ein Land, das durch eigenes Verschulden in die Notlage gekommen ist, sich durch den Bund und die Ländergemeinschaft entschulden kann. Die Länder müssen Selbstverantwortung für ihre Politik übernehmen, auch in finanzieller Hinsicht. Unseriöse Ausgabenpolitik kann nicht auf Kosten der Länder gehen. Die klaren Worte des Bundesverfassungsgerichts werden sicherlich andere Kandidaten davon abhalten, auch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ich verspreche mir darüber hinaus einen Schub für die Föderalismusdebatte. Deutschland braucht ein wirksames Instrumentarium, wie man Haushaltsnotlagen vorbeugen und sogar verhindern kann. Ich stelle mir ein Verfahren in mehreren Stufen vor. Als Ultima ratio müssten den Ländern Sanktionen drohen, wenn sie keine verfassungsgemäßen Haushalte vorlegen können.“

Quelle:

Finanzministerium

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