Konjunkturpaket

Finanzminister informiert Kommunen über ihren Anteil am Konjunkturpaket

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„Die baden-württembergischen Gemeinden, Städte und Landkreise erhalten 70 Prozent der im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes für Baden-Württemberg bereit gestellten Mittel. Von diesen 866 Millionen Euro werden wir Gelder in Höhe von 499 Millionen Euro pauschal für den Schwerpunktbereich Bildungsinfrastruktur und 110 Millionen Euro pauschal für den Schwerpunktbereich Infrastruktur verteilen. Damit haben die Kommunen nun Planungssicherheit über ihr Budget.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (20. März 2009) in Stuttgart.

Die Bildungspauschale in Höhe von 245 Euro je Kind und Schüler bemesse sich nach der Schülerzahl am Ort der Schule und der Zahl der Kinder in Kindergärten und Tageseinrichtungen in der Gemeinde. Die Infrastrukturpauschale in Höhe von 10 Euro pro Einwohner werde auf die Gemeinde nach der Einwohnerzahl verteilt. Die relevanten Zahlen beruhten auf den Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, so Stächele.

Zum Verwaltungsverfahren sei vorgesehen, dass die Kommunen, die an dem Programm teilnehmen wollten, beim zuständigen Regierungspräsidium ihre förderfähigen Projekte anmeldeten. Es erfolge dann eine Plausibilitätsprüfung durch das Regierungspräsidium. Anschließend ergehe auf deren Grundlage ein Bewilligungsbescheid. Dies geschehe aufgrund der nun beschlossenen Zuwendungsrichtlinie, welche die Voraussetzungen regele und damit Planungssicherheit für die Kommunen schaffe, so der Minister.

„Damit haben die Kommunen die Möglichkeit, eigenverantwortlich über die Verwendung der Bundesmittel zu entscheiden. Dieses hohe Maß an Flexibilität im Rahmen der Vorgaben des Bundes sind wichtig für eine konsequente und zügige Umsetzung. Nun können die Kommunen die notwendigen Schritte in die Wege leiten, um förderungsfähige Projekte vorzubereiten,“ sagte der Finanzminister abschließend.

Hinweis

Weitere Informationen zur Verteilung der Pauschalbeträge auf die jeweiligen Kommunen und die Zuwendungsrichtlinie sowie Förderanträge sind auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.mfw.baden-wuerttemberg.de abrufbar (vgl. auch nachstehender Link).

Quelle:

Finanzministerium

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