„Alle Kommunen des Landes können am Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes teilnehmen. Im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden werden über 70 Prozent der Bundesmittel für die Kommunen pauschal zur Verfügung gestellt. Das bringt die notwendige Flexibilität bei der Umsetzung der Maßnahmen. Wir müssen schnell handeln, damit gefährdete Arbeitsplätze gesichert werden." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (26. Februar 2009) in Stuttgart.
In Absprache mit den Kommunen seien nun weitere Einzelheiten der Umsetzung entschieden worden. Vorgesehen sei eine Bildungs- und eine Infrastrukturpauschale. Jede Kommune entscheide eigenverantwortlich, ob sie diese Pauschalen in Anspruch nehme. Selbstverständlich setze dies voraus, dass jeweils die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllt würden. Um einen konjunkturellen Impuls zu setzen, verlange der Bund zum Beispiel, dass die Gelder nur in zusätzliche Maßnahmen flössen. Auch müsse jede Kommune bereit sein, bei dieser Pauschallösung einen finanziellen Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent an der geplanten Investitionsmaßnahme zu tragen, so Stächele.
Bildungspauschale
„Jede Gemeinde und jeder Stadt- und Landkreis erhält für den Investitionsschwerpunkt der Bildungsinfrastruktur ein Budget. Der Anteil der einzelnen Kommunen an dem zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag von 499 Millionen Euro wird nach einem objektiven Verteilungsschlüssel berechnet", so der Finanzminister.
Das Budget der einzelnen Kommune bemesse sich nach der Zahl der Schüler am Ort der Schule und der Zahl der Kinder in Kindergärten und Tageseinrichtungen der Kommunen. Nach einer vorläufigen Berechnung des Finanzministeriums betrage die Pauschale ca. 245 Euro je Kind und Schüler. Die Mittel der Bildungspauschale seien insbesondere für die energetische Sanierung von Schulen und Kindertageseinrichtungen oder für die Beschaffung neuer Maschinen und Geräte der Berufsschulen zu verwenden.
Infrastrukturpauschale
„Für den Investitionsschwerpunkt ‚Infrastruktur’ erhalten die Gemeinden ebenfalls ein Budget zugewiesen. Insgesamt stehen dafür Mittel in Höhe von 110 Millionen Euro bereit. Dieser Betrag wird nach der Einwohnerzahl auf die Gemeinden verteilt. Pro Einwohner ergibt sich eine Pauschale von rund 10 Euro", sagte der Minister.
Verwaltungsmäßige Abwicklung
Zum Verwaltungsverfahren erläuterte der Finanzminister, dass den Kommunen in Kürze die ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Budgets vom Finanzministerium mitgeteilt würden. Kommunen, die am Programm teilnehmen wollten, müssten dann innerhalb einer Frist dem zuständigen Regierungspräsidium förderfähige Projekte melden. „Dabei steht eine schnelle und unbürokratische Abwicklung im Vordergrund. Deshalb werden die Anmeldungen in einem vereinfachten Verfahren nur auf Plausibilität geprüft und danach bewilligt. Die zügige und konsequente Umsetzung der beschlossenen konjunkturellen Maßnahmen ist von großer Bedeutung", so Finanzminister Stächele abschließend
Quelle:
Finanzministerium