„Der Mittelstand Baden-Württembergs muss weiter gefördert werden. Bereits in der Krise haben wir weitreichende wirtschafts- und steuerpolitische Maßnahmen ergriffen, um die Talsohle zu durchschreiten. Für unsere mittelständische Wirtschaft sind insbesondere die Baukonjunkturprogramme im Umfang von mehr als 2,1 Milliarden Euro zu nennen. Zudem enthielt das Konjunkturpaket I eine Erweiterung der Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen. Hervorzuheben ist auch die Verdoppelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen. Aber im Unternehmensteuerrecht gibt es weitere Baustellen, die wir angehen werden." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (21. Februar 2011) anlässlich des Hochschultages der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II sei weiterhin die Einkommensteuer gesenkt worden, wovon auch mittelständische Unternehmen profitierten. Hinzu komme die mit dem Bürgerentlastungsgesetz eingeführte verbesserte Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die besonders den Selbständigen zugute käme. Aber auch steuerliche Maßnahmen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wie beispielsweise die dauerhafte Entschärfung von krisenverschärfend wirkenden Regelungen der Unternehmensteuerreform, die Verbesserungen beim Sofortabzug von Anschaffungs- und Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter oder Korrekturen bei den Gewerbesteuerhinzurechnungen hätten geholfen, die Durststrecke zu überstehen, so Stächele.
„Im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten sollten wir weitere steuerpolitische Maßnahmen für die mittelständische Wirtschaft prüfen. Eine derzeit eingesetzte Arbeitsgruppe zur Reform des Unternehmensteuerrechts unter Beteiligung des Landes bietet die Chance, notwendige Veränderungen herbeizuführen. Aus baden-württembergischer Sicht ist es beispielsweise wünschenswert, die Regelungen zur so genannten Mindestbesteuerung im Sinne unserer Unternehmen zu reformieren. Denn bisher müssen stets 40 Prozent des Gewinns versteuert werden, egal wie hoch die im Unternehmen vorhandenen Verlustvorträge sind", so Stächele.
„Die Möglichkeiten und Spielräume, die wir haben, nutzen wir. Aufgrund der Wichtigkeit der mittelständischen Struktur unserer Wirtschaft ist dies eine Daueraufgabe, die unser steuerpolitisches Handeln auch in Zukunft maßgeblich bestimmt. Unsere Unternehmen müssen genügend Spielraum für ihre Entwicklung haben."
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg