„Den Nehmerländern des Finanzausgleichs lege ich ans Herz, mit offener und konstruktiver Gesprächsbereitschaft zur Neuausrichtung des Länderfinanzausgleichs jetzt ernst zu machen. Hierfür besteht jetzt Gelegenheit. Aus einigen Bundesländern bekomme ich positive Signale. Gespräche sind mir lieber, aber zur Not wird auch geklagt." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele, der zugleich Vorsitzender der Finanzministerkonferenz ist, in Stuttgart.
"Der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner derzeitigen Form ist verfassungswidrig, weil er zu einer Überkompensation der Finanzkraftunterschiede der Länder führt und keine Anreize für Nehmerländer bietet, etwas an ihrer Situation zu ändern. Deshalb haben die Landesregierungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen die Vorbereitung eines Normenkontrollantrags zum Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegeben, mit dem Ziel eine Neuregelung möglichst vor 2019 herbei zu führen", fuhr der Finanzminister fort.
„Die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg verlangen zu Recht, dass in anderen Bundesländern nicht Wohltaten verteilt werden, die hierzulande im Hinblick auf solide Staatsfinanzen nicht möglich sind. Ich werde mich kraftvoll dafür einsetzen, dass der baden-württembergische Steuerzahler nicht durchschnittlich 2 Milliarden Euro jährlich an andere Bundesländer abführt und zugleich noch selbst für Kindergartengebühren und Studiengebühren aufkommen muss. Gleichzeitig bietet Herr Wowereit diese Leistungen umsonst an, weil er Milliarden aus dem Länderfinanzausgleich kassiert. Das ist unsolidarisch, weil das Leistungsgefüge der Länder ins Gegenteil verkehrt wird. Da müssen wir nachbessern und eine gerechtere Lösung finden", betonte Stächele.
„Der Trend, dass immer weniger Länder in den Finanzausgleich einzahlen und statt dessen immer mehr Länder Geld erhalten, ist unerträglich. Waren es vor 15 Jahren noch sechs Länder, die einbezahlt haben, sind es heute im Wesentlichen drei. Das muss umgekehrt werden", erläuterte Stächele. Nur einem Land sei es seit Bestehen des Länderfinanzausgleichs gelungen, auf Dauer vom Nehmer- zum Geberland zu werden. Daran sehe man, dass das Ausgleichssystem jeden Ehrgeiz der Länder, ihre Finanzkraft zu steigern, hemme. Denn die Empfängerländer würden einen erheblichen Teil ihrer Zuweisungen verlieren, wenn sie mehr Steuern einnehmen. Und das könne nicht sein, sagte Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg