„Der Rechnungshof rennt hier offene Türen ein. Seine nicht neuen Vorschläge sind schon längst umgesetzt. Seit 2007 gibt es in Baden-Württemberg den Schuldendeckel. Danach müssen neu aufgenommene Kredite innerhalb von 7 Jahren wieder zurückbezahlt werden. Damit ist Baden-Württemberg noch strenger als die Schuldenbremse des Grundgesetzes.
Nach zwei ausgeglichenen Haushaltsjahren 2008/2009 waren wegen schwerster Wirtschaftskrise Konjunkturprogramme und damit neue Schulden, politisch unumstritten, zur Sicherung von Arbeitsplätzen notwendig. Dass die Landesregierung in „wirtschaftlich besseren Zeiten" sofort im Sinne des Rechnungshofes reagiert hat, darf sicher erwähnt werden: die vorgesehene Neuverschuldung ist mit den Steuermehreinnahmen halbiert worden.
Mit dem 500 Millionen-Sparpaket ist ein erster Aufschlag auf dem Weg zur Schuldenbremse noch vor der Landtagswahl gemacht worden. Mehrausgaben für Bildungshäuser, überbetriebliche Ausbildungsstätten, Breitbandverkabelung des ländlichen Raumes und weitere Entwicklung der Forschungslandschaft wurden aus Kassenabschlüssen finanziert und dienen der Zukunftssicherung. „Spendierhosen" wurden vor der Landtagswahl klar und eindeutig vermieden."
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg