„Dass die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm in den Ländern und Kommunen überprüft werden muss, ist unstreitig. Dieses Recht steht jedoch ausschließlich den Rechnungshöfen der Länder zu. Das dem Bundesrechnungshof im Zukunftsinvestitionsgesetz eingeräumte Prüfungsrecht überschreitet die verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsgrenzen zu Lasten der Länder. Dies können wir nicht akzeptieren. Der Bund darf nicht in ureigene Länderzuständigkeiten eingreifen. Baden-Württemberg wird daher zusammen mit anderen Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das verfassungswidrige Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes klagen. Dies hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen“, teilte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (06. Oktober 2009) in Stuttgart mit.
Das Zukunftsinvestitionsgesetz räume dem Bundesrechnungshof umfassende Prüfungs- bzw. Erhebungsrechte ein. So könne dieser in Einzelfällen weitergehende Nachweise verlangen und bei Ländern und Kommunen Bücher, Belege und sonstige Unterlagen einsehen sowie örtliche Erhebungen durchführen. „Wir haben sowohl im Bundesrat, als auch in der Finanzministerkonferenz darauf hingewiesen, dass das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes die verfassungsgerichtlich bestätigten Zuständigkeitsgrenzen des Bundes und die geübte Praxis in vergleichbaren Fällen überschreitet. Die vom Bund gewährten Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm werden im Vollzug von den zuständigen Landesbehörden in eigener Zuständigkeit verwaltet. Für die Kontrolle sind daher ausschließlich die Landesparlamente und Landesrechnungshöfe zuständig. Der Bund hat auf unsere verfassungsrechtlichen Bedenken allerdings nicht reagiert. Im Gegenteil: Der Bundesrechnungshof hat mittlerweile bundesweit - auch in Baden-Württemberg - mit Prüfungen begonnen. Dies zwingt uns zum Handeln. Die klare Einhaltung der Länderkompetenzen muss sichergestellt werden. Ansonsten droht ein Präzedenzfall für die Zukunft“, betonte Stächele abschließend.
Quelle:
Finanzministerium