„Durch die Bankenkrise sind immense Milliardenschäden entstanden. Es darf nicht sein, dass die Steuerzahler die Zeche für die Zocker an den Finanzmärkten bezahlen müssen. Die mit Staatsmilliarden gestützte Finanzwirtschaft hat sich vielmehr an den gewaltigen Kosten für die Krisenbewältigung zu beteiligen. Ein geeignetes Instrument hierfür ist eine globale Finanzmarktsteuer. Eine nationale oder europäische Alleinlösung ist allerdings abzulehnen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, gilt es, auf internationalem Parkett zu überzeugen und die Staatengemeinschaft zu gewinnen. Als Anreiz wäre es durchaus denkbar, dass ein Teil der Einnahmen aus einer globalen Finanzmarktsteuer als Gemeinschaftsleistung der Bekämpfung des Klimawandels dienen könnte.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Freitag (15. Januar 2010) in Stuttgart.
Die Forderung nach einer Sondersteuer auf Banker-Boni wies der Finanzminister in diesem Zusammenhang zurück: „Man sollte jetzt nicht jede populistische Wundertüte ausprobieren. Eine Sondersteuer auf Banker-Boni wäre wenig praktikabel und würde das ohnehin komplizierte deutsche Steuerrecht noch unübersichtlicher machen. Eine solche Steuer für eine bestimmte Berufsbranche wäre zudem Auftakt für manche weitere steuerpolitische Irrfahrt.“
Stächele brachte in Erinnerung, dass Bonuszahlungen von den hierfür verantwortlichen Gremien entweder in Verträgen oder in Einzelentscheidungen festgelegt würden. Diese Gremien hätten die Verantwortung, im jeweiligen Einzelfall eine angemessene und interessengerechte Lösung zu finden. Mit dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung habe man auf die erheblichen Defizite bei den bisherigen Vergütungssystemen reagiert. Erweitert wurde beispielsweise die Möglichkeit des Aufsichtsrats, die Vergütung bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens nachträglich zu reduzieren. Variable Vergütungsbestandteile sollen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Der Aufsichtsrat solle für außerordentliche Entwicklungen eine Begrenzungsmöglichkeit vereinbaren. „Wer die Aufsicht über Banker und Manager nicht erfüllen will, darf deswegen nicht gleich nach dem Staat rufen. Die jeweiligen Aufsichtsgremien sollten vorhandene Managerverträge vielmehr unter die Lupe nehmen und nur langfristig gesicherte Erfolge mit angebrachten Bonuszahlungen quittieren“, so der Minister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium