„Es zeigt sich, dass die baden-württembergische Opposition steuerpolitisch planlos argumentiert. Dies wundert nicht, denn eine gute Steuerpolitik ist Ausfluss wirtschaftspolitischen Sachverstands. Dieser ist bei SPD und GRÜNEN nicht erkennbar. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Wirtschaftskrise Deutschland in die tiefste Rezession der Nachkriegsgeschichte geführt hat. Trotz Konjunkturprogrammen und staatlichen Hilfen zur Überbrückung besteht in zahlreichen mittelständischen Unternehmen eine Investitionsklemme. Dringend benötigte Anschaffungen werden aufgrund der bestehenden Unsicherheit aufgeschoben. Hier muss gegengesteuert werden, um den Teufelskreis zu durchbrechen. Denn Investitionen sind Grundvoraussetzungen für Innovationen und damit eines selbsttragenden Wachstums. Die geplanten steuerlichen Erleichterungen sind wichtige Bausteine, um die anhaltende Wachstumsschwäche zu überwinden.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele anlässlich einer aktuellen Debatte am Donnerstag (10. Dezember 2009) im Landtag von Baden-Württemberg.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz habe zwei Zielrichtungen. Einerseits würden Familien mit Kindern steuerlich bessergestellt. „Familien mit Kindern dürfen wir in der Krise nicht vergessen. Denn diese sind unsere Zukunft“, so Stächele. Andererseits würde das Problem von krisenverschärfenden Elementen im Unternehmensteuerrecht angepackt. Beispielsweise die Zinsschranke, d.h. die beschränkte Abzugsfähigkeit von betrieblichen Darlehenszinsen, und die Mantelkaufregelungen, wonach durch die Krise bedingte unternehmerische Verluste bei einer Restrukturierung untergingen, müssten dringend geändert werden. Darüber hinaus müsse die Erbschaftsteuer weiterentwickelt werden. Die derzeitige Lohnsummenregelung, die zur steuerlichen Freistellung erforderlich ist, könne von vielen Unternehmen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unbilligen Härten führen und den Bestand von Familienunternehmen gefährden, so der Minister.
Weiterhin sei es aus Wettbewerbsgesichtspunkten unerlässlich, die Umsätze im Hotellerie- und Beherbergungsgewerbe nur mit dem ermäßigten Satz zu besteuern. Gerade aufgrund der Grenzlage des Landes sei dies dringend nötig, um den heimischen Tourismus zu stärken. „Dies ist eine Steuerentlastung, die zu Handwerkeraufträgen und somit zur wirtschaftlichen Belebung führt. Gerade im Beherbergungsgewerbe besteht das Bedürfnis, stärker in Qualität zu investieren“, so der Minister.
In diesem Zusammenhang wies der Finanzminister darauf hin, dass ein maßgeblicher Teil der steuerlichen Entlastungen im nächsten Jahr auf das Bundesverfassungsgericht zurückgingen. Das Bürgerentlastungsgesetz werde die Kranken- und Pflegeversicherungsaufwendungen teilweise in einem Umfang von rund 10 Milliarden Euro steuerfrei stellen.
„Ein weiteres Anliegen bleibt es, die Auswirkungen der „kalten Progression“ zu beseitigen und die Leistungsträger zu entlasten. Durch die kürzlich verabschiedeten Konjunkturpakte haben wir hier einen Einstieg geschafft. Im Rahmen unserer haushaltspolitischen Möglichkeiten müssen wir in diesem Punkt aber weiter vorankommen. Mit gezielten steuerlichen Maßnahmen können wir dringend benötigte Investitionen voranbringen“, sagte der Finanzminister abschließend.
Quelle:
Finanzministerium