Bankenaufsicht

Finanzministerin Sitzmann setzt sich für nationale Aufsicht über Förderbanken ein

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Ministerin Sitzmann (l.) beim Treffen mit EU-Kommissar Dombrovskis.

Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann hat sich zusammen mit Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner bei der EU-Kommission dafür eingesetzt, dass die Förderbanken der Länder künftig wieder dem nationalen Aufsichtsrecht unterliegen.

„Förderbanken in den Bundesländern sind mit normalen Banken nicht gleichzusetzen. Das sind staatliche Einrichtungen, die für die Länder wichtige Projekte wie etwa den Wohnungsbau und Unternehmen fördern“, sagte Sitzmann am Donnerstag (27. Oktober 2016). Aigner ergänzte: „Die Förderbanken sollten auf Antrag vom europäischen Aufsichtsrecht ausgenommen werden können. Das könnte mit objektiv nachvollziehbaren Kriterien bei der anstehenden Überarbeitung der Bankenrichtlinie auf EU-Ebene ermöglicht werden.“

„Das erspart der L-Bank viel Aufwand, für den es keinen Anlass gibt, und nicht zuletzt sehr hohe jährliche finanzielle Belastungen durch Aufsichtsgebühren und europäische Bankenabgabe", stellte Sitzmann fest. „Kosten, die zu Lasten des zur Verfügung stehenden Förderpotenzials etwa für zinsgünstige Förderkredite in der Wohnraumförderung, der Existenzgründung oder der Mittelstandsfinanzierung gehen.“

Ministerin Sitzmann wertete Gespräche mit dem für die Finanzmarktregulierung zuständigen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, als sehr konstruktiv: „Der Termin hat ein gegenseitiges Verständnis gefördert. Im Grundsatz unterstützen wir das Bestreben der EU-Kommission nach einer umfassenden, aber angemessenen Bankenkontrolle. Vizepräsident Valdis Dombrovskis weiß auch, wo bei uns der Schuh drückt.“

Gemeinsam mit Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte Sitzmann im August 2016 in einem Brief an die EU-Kommission auf die Sonderrolle der Förderbanken in Deutschland aufmerksam gemacht. In dem nun erfolgten persönlichen Gespräch mit Dombrovskis setzten sich Sitzmann und Aigner dafür ein, dass Förderbanken auf Antrag aus der europäischen Aufsicht ausgenommen werden können. Auf EU-Ebene steht eine Novellierung der Capital Requirements Directive an, in deren Rahmen die Kriterien entsprechend berücksichtigt werden könnten. Im Gespräch ist deutlich geworden, dass die EU-Kommission Bedenken hat, die Regularien aufzuweichen.

Sitzmann ist Verwaltungsratsvorsitzende der L-Bank Baden-Württemberg, Aigner ist Verwaltungsratsvorsitzende der LfA Förderbank Bayern. Beim Gespräch in Brüssel wurden sie vom stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der L-Bank, Dr. Ulrich Theileis, und vom Vorstandsvorsitzenden der LfA Förderbank Bayern, Dr. Otto Beierl, begleitet.

Die L-Bank hat gegen die Einstufung als bedeutendes Institut und damit gegen die Unterstellung unter die Beaufsichtigung durch die EZB vor dem europäischen Gericht Klage eingereicht. Das Verfahren läuft noch.

Weitere Informationen

Die L-Bank ist die Förderbank des Landes und hat den gesetzlichen Auftrag, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben insbesondere in den Bereichen der Wohnraum-, Wirtschafts- und Infrastrukturförderung zu unterstützen und dabei die Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der EU durchzuführen.

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