„Die baden-württembergischen Finanzbehörden verfolgen alle eingehenden Hinweise auf Steuerhinterziehung. Es gab mehrere Kontaktaufnahmen von Informanten zu Finanzbehörden des Landes. Mit Ausnahme des bereits bekannten „Freiburger Falls“, der an das Bundeszentralamt für Steuern abgegeben wurde, handelte es sich jedoch bei keinem der weiteren unmittelbar an die baden-württembergischen Finanzbehörden herangetragenen Fälle um ein auf Validität nachprüfbares Angebot mit Ermittlungsansätzen für eine Steuerhinterziehung. Das Land bleibt bei seiner Linie: Sollte der Finanzverwaltung ein mit dem „Freiburger Fall“ vergleichbares Angebot zugeleitet werden, wird das Land an der bisherigen Verfahrensweise festhalten.
Die weit überwiegende Zahl der in den letzten Wochen erfolgten Kontaktaufnahmen stellte anonyme Schreiben dar, in denen nur vage von steuerstrafrechtlichem Verhalten Dritter gesprochen wird, ohne „Ross und Reiter“ zu nennen. Häufig wurde eine weitere Kontaktaufnahme angekündigt, was jedoch in keinem Fall bis heute erfolgt ist. Die Fälle wurden jeweils der zuständigen Steuerfahndungsstelle übermittelt. Von dort aus wird überwacht, ob weitere Informationen an die Finanzverwaltung herangetragen werden. In keinem Fall wurden bisher gegenüber den Finanzbehörden Angaben gemacht, die eine Überprüfung auf Validität ermöglicht hätten.
Die Äußerung von Herrn Staatssekretär Dr. Stefan Scheffold in der Fragestunde des Landtags am 11. März war daher zutreffend.
In einem anders gelagerten Fall wurden an die Finanzbehörden im Land von der Steuerfahndung Berlin Daten übermittelt, zu dem Zweck, diese zu überprüfen. Dies geschieht zur Zeit. Im Zuge dieser Überprüfung wurde auch Kontakt mit dem Informanten aufgenommen. Die Daten wurden unabhängig von einer Gegenleistung übermittelt. Es bleiben die weiteren Ermittlungen abzuwarten, ob die Daten valide sind.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg