„Das Thema Steuervereinfachung rückt immer mehr in den Vordergrund. Vor allem das Besteuerungsverfahren bietet hierfür zahlreiche Möglichkeiten. Die Berliner Koalitionsvereinbarung enthält diesbezüglich bereits eine Reihe an Vorschlägen. So muss zukünftig die beleglose Kommunikation mit dem Finanzamt ausgebaut werden. Dazu zählt beispielsweise die Ausweitung der elektronischen Rechnungsausstellung. Außerdem wollen wir die Planungssicherheit für Unternehmen durch zeitnahe Betriebsprüfungen erhöhen. Eine weitere Vereinfachung ist die mit Finanzamtsdaten vorausgefüllte Steuererklärung. Daran zeigt sich, dass die Möglichkeiten für elektronische Unterstützung im Besteuerungsverfahren noch nicht ausgeschöpft sind. Dieses Potential gilt es noch stärker zu nutzen.“ Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Freitag (7. Mai 2010) anlässlich der Sitzung des DIHK-Steuerausschusses in Stuttgart.
Eine wichtige steuerliche Regelung für Unternehmen seien die Vorschriften zum Verlustabzug. Bei zukünftigen Überlegungen zu einer weiteren Unternehmensteuerreform müssten insbesondere Einschränkungen beim Verlustvortrag entschärft werden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wirkten sich die steuerlichen Verlustregelungen krisenverschärfend aus. Ziel müsse es aber sein, die Unternehmen mit mehr Liquidität zu versorgen und so die Investitionsbereitschaft zu fördern, so Dr. Scheffold.
Daneben müsse in zukünftige Überlegungen zu einer Steuerform die Förderung von Forschung und Entwicklung einbezogen werden. Hier gebe es Nachholbedarf. Denn in Deutschland werde dieser Bereich im Gegensatz zu anderen Industrienationen nicht steuerlich gefördert. Obwohl Baden-Württemberg mit einem Forschungs- und Entwicklungsanteil von 4,4 Prozent am Bruttoinlandsprodukt europaweit die Spitzenposition einnehme, sei Deutschland insgesamt zurückgefallen. 2001 habe es noch Platz drei belegt. Im neuesten Europavergleich sei Deutschland mit 2,5 Prozent dagegen nur noch auf dem fünften Platz. „Natürlich stehen alle steuerlichen Überlegung unter dem Finanzierungsvorbehalt. Denn die gestrige Steuerschätzung prognostizierte für das Land für die Jahre 2010 bis 2013 Steuerausfälle in Höhe von insgesamt 154 Millionen Euro,“ sagte der Finanzstaatssekretär.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg