"Die effizient gewonnenen und qualitativ hochwertigen Daten und Analysen des Statistischen Landesamtes bilden eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen der Landesregierung. Aber nicht nur Politik und öffentliche Verwaltung, sondern auch Wirtschaft, Wissenschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg profitieren von den zielgenau bereitgestellten Informationen. Das Statistische Landesamt ist für Baden-Württemberg ein unverzichtbarer, moderner und kundenorientierter Informationsdienstleister." Dies sagte Finanzstaatssekretär Dr. Stefan Scheffold am Mittwoch (25. August 2010) in Stuttgart anlässlich eines Besuchs im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.
Vor Ort informierte sich der Staatssekretär in seiner Eigenschaft als Landesbeauftragter für Bürokratieabbau, Deregulierung und Aufgabenabbau über die zahlreichen Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen von Statistikpflichten. Er würdigte in diesem Zusammenhang die jüngsten Erfolge, vor allem auf Grund von gesetzlichen Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft sowie zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften. Hiermit sei es erfreulicherweise gelungen, zahlreiche Unternehmen ganz von der statistischen Berichtspflicht zu befreien und damit die Kostenbelastung der Wirtschaft durch Informations- und Berichtspflichten zu entlasten", betonte Dr. Scheffold.
Zudem informierte sich der Finanzstaatssekretär über die Arbeiten zur Vorbereitung des Zensus 2011. Die EU-weite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung wird in Deutschland in weiten Teilen durch Auswertung von Verwaltungsregistern durchgeführt, allerdings ergänzt um eine Stichprobe bei maximal 10 Prozent der privaten Haushalte sowie eine Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer. "Durch diese Vorgehensweise wird die Belastung der Bevölkerung in Deutschland auf ein Mindestmaß reduziert", erläuterte Dr. Scheffold.
Der Zensus 2011 sei eine notwendige Bestandsaufnahme unserer Bevölkerung und werde wichtige Erkenntnisse für zahlreiche Politikfelder liefern. "Für das Finanzressort steht vor allem eine möglichst genaue Ermittlung der Einwohnerzahl in jeder Gemeinde im Vordergrund, nicht zuletzt, weil die Zahl der Einwohner eine wichtige Schlüsselgröße im kommunalen Finanzausgleich und im Länderfinanzausgleich darstellt", so der Finanzstaatssekretär. Baden-Württemberg werde deshalb hohe Qualitätsansprüche an die Durchführung des Zensus stellen. Die Durchführung des Zensus mache eine enge Zusammenarbeit der verantwortlichen Stellen des Landes und der Kommunen erforderlich. In diesem Zusammenhang zeigte sich Dr. Scheffold erfreut über die gute Zusammenarbeit zwischen dem Finanzministerium, dem Statistischen Landesamt und den Kommunen.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg