„Die Förderung des Ehrenamtes ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Wichtigste Organisationsform für ehrenamtliches Engagement sind die Vereine. Deshalb wird sich Baden-Württemberg auch weiterhin für steuerliche Verbesserungen für gemeinnützige Vereine einsetzen. Mehr als 40 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger sind ehrenamtlich aktiv. Mit diesem Engagement liegen die Menschen in Baden-Württemberg deutschlandweit an der Spitze. Für unser Gemeinwesen ist dieses bürgerschaftliche Engagement von größter Bedeutung.“ Dies sagte Staatssekretär Gundolf Fleischer am Dienstag (1. Dezember 2009) anlässlich einer Veranstaltung des Finanzministeriums Baden-Württemberg zum Thema „Besteuerung der Vereine“ in Neuenbürg.
Das breite ehrenamtliche Engagement und die Vielzahl an Vereinen in Baden-Württemberg gehörten untrennbar zusammen, so Fleischer. „Rund 50.000 Vereine prägen das Gesicht unseres Landes. Dort treffen sich jeden Tag tausende Frauen und Männer zur gemeinsamen Vereinsarbeit. Baden-Württemberg ist stolz auf seine Vereine!“ Der Staatssekretär sprach allen ehrenamtlich Engagierten im Namen der gesamten Landesregierung seinen ausdrücklichen Dank aus: „Nicht zuletzt der ehrenamtliche Einsatz der Bürgerinnen und Bürger macht Baden-Württemberg zu einem so lebens- und liebenswerten Land. Das Ehrenamt ist Teil der Erfolgsgeschichte Baden-Württembergs.“
Hinweis
Im nächsten Jahr wird das Finanzministerium Baden-Württemberg die Veranstaltungsreihe zum Thema „Besteuerung der Vereine“ fortsetzen. Experten des Finanzministeriums werden landesweit über steuerrechtliche Aspekte, die Vereine betreffen, informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
Das Finanzministerium stellt zudem die Broschüre „Steuertipps für gemeinnützige Vereine“ für alle Verantwortlichen rund um das Ehrenamt zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen nützlichen Ratgeber. Konkrete Berechnungsbeispiele und Praxisfälle sollen dabei helfen, die Thematik zu veranschaulichen. Die aktualisierte Broschüre entspricht der Gesetzeslage im Jahr 2009. Die Publikation kann beim Finanzministerium, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden. Der Steuerratgeber kann auch im Internet unter www.mfw.baden-wuerttemberg.de in der Menüleiste links unten bei „Service“ → „Publikationen“ → „Steuerratgeber“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Das Finanzministerium hat zudem jüngst den aktuellen Tipp „Ehrenamtsfreibetrag / Anforderungen an die Satzung steuerbegünstigter Vereine“ veröffentlicht. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Zulässigkeit von Zahlungen in Form von Aufwandsentschädigungen und Tätigkeitsvergütungen an Vorstands-, Vereins- und Nichtmitglieder. Zur Veranschaulichung enthält er zahlreiche Beispielsfälle sowie eine tabellarische Gesamtübersicht. Für die Vereinspraxis besonders wichtig sind die Hinweise zu gegebenenfalls erforderlichen Satzungsänderungen. Der aktuelle Tipp „Ehrenamtsfreibetrag / Anforderungen an die Satzung steuerbegünstigter Vereine“ ist bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich. Er kann außerdem bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe, und dem Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (Format DIN C5, Porto 0,85 Euro) bezogen werden. Der Ratgeber kann auch im Internet unter www.mfw.baden-wuerttemberg.de in der Menüleiste links unten bei „Service“ → „Publikationen“ → „Aktuelle Tipps“ kostenlos heruntergeladen werden.
Quelle:
Finanzministerium