„Durch bauliche Maßnahmen des Landes und des Bundes hat die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung im letzten Jahr über 800 Millionen Euro umgesetzt. Die Bauleistungen konnten damit gegenüber dem Vorjahr um 50 Millionen Euro erhöht werden. Nicht nur hier, sondern auch in den anderen Bereichen des Bau-, Immobilien- und Gebäudemanagements zeigt sich einmal mehr die große Leistungsfähigkeit der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württembergs. Durch das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes und das Landesinfrastrukturprogramm fließen zu den originären Haushaltmitteln zusätzlich 340 Millionen Euro in den Gebäudebestand des Landes. So können bereits geplante Projekte vorgezogen und Arbeitsplätze im Land gesichert werden." Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Montag (20. September 2010) in Stuttgart.
Eine weitere Aufgabe der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung sei die Unterbringung staatlicher Behörden und Einrichtungen. Damit schaffe die Hochbauverwaltung erst die Voraussetzung dafür, dass der Staat seine Aufgaben erfüllen könne. „Diese Dienstleistungsfunktion erfüllt unsere Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung zielorientiert, effizient und mit großer fachlicher Kompetenz. Ob für die Polizei, die Justiz, unsere Hochschulen oder Nutzer aus dem kulturellen Bereich - die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung realisiert dank ihrer jahrzehntelangen Erfahrung passgenaue und wirtschaftliche Lösungen“, so der Finanzminister abschließend.
Hinweis:
Das Land Baden-Württemberg ist Eigentümer von rund 8.000 Gebäuden mit einer Gesamtfläche von nahezu 11,5 Millionen Quadratmetern. Durch zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude ist das Land Baden-Württemberg dabei auch Sachwalter eines umfangreichen historischen Baubestands. Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung nimmt außerdem im Auftrag des Bundes auch die Bauherrenfunktion der Bundesrepublik Deutschland in Baden-Württemberg wahr. Dabei ist sie für die Planung und die Durchführung der zivilen und militärischen Baumaßnahmen des Bundes einschließlich der Gaststreitkräfte zuständig.
Quelle:
Finanzministerium Baden-Württemberg